Sitzung: 27.03.2024 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Änderung der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens „gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald“ und stimmt gemäß § 7 Abs. 4 Buchstabe a) nachstehendem Satzungsentwurf zu.
1. Satzung zur Änderung der
Unternehmenssatzung
für das
„gKU
Abwasserdienstleistung Donau-Wald“
Anstalt des öffentlichen Rechts
der
Gemeinden Bernried, Falkenfels,
Haselbach, Kirchroth, Leiblfing, Mariaposching, Markt Metten, Markt Mitterfels,
Niederwinkling, Offenberg, Parkstetten, Perasdorf, Perkam, Rattiszell, Markt
Schwarzach, Steinach und Wiesenfelden
Aufgrund von Art.
23 Satz 1 und Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
erlässt der Verwaltungsrat des gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald folgende
1. Änderungssatzung
§ 1
Änderung der
Satzungsbestimmungen
Nach § 2 Abs. 8
(Gegenstand des Kommunalunternehmens) wird folgender Abs. 9 eingefügt:
(9) Das
Kommunalunternehmen kann die ordnungsgemäße Betriebsführung der kommunalen
Abwasserbehandlungsanlagen gem. der geltenden Verordnung zur Eigenüberwachung
von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (EÜV) ihrer Trägerkommunen nach § 1
Abs. 2 dieser Satzung übernehmen. Zur wirksamen Aufgabenübertragung ist neben
einer schriftlichen Vereinbarung sowohl der zustimmende Beschluss des
Verwaltungsrats des gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald als auch der
entsprechende Gremiumsbeschluss der Auftrag gebenden Kommune erforderlich.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt
am 01.xx.2024 in Kraft.
Niederwinkling,
xx.xx.2024
Buchmeier Johann
Vorstand