Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Änderung der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens „gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald“ und stimmt gemäß § 7 Abs. 4 Buchstabe a) nachstehendem Satzungsentwurf zu.

 

 

1. Satzung zur Änderung der

Unternehmenssatzung

für das

„gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald“

 

Anstalt des öffentlichen Rechts der

Gemeinden Bernried, Falkenfels, Haselbach, Kirchroth, Leiblfing, Mariaposching, Markt Metten, Markt Mitterfels, Niederwinkling, Offenberg, Parkstetten, Perasdorf, Perkam, Rattiszell, Markt Schwarzach, Steinach und Wiesenfelden

 

 

Aufgrund von Art. 23 Satz 1 und Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Verwaltungsrat des gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald folgende

 

 

1. Änderungssatzung

 

 

§ 1

Änderung der Satzungsbestimmungen

 

Nach § 2 Abs. 8 (Gegenstand des Kommunalunternehmens) wird folgender Abs. 9 eingefügt:

 

(9) Das Kommunalunternehmen kann die ordnungsgemäße Betriebsführung der kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen gem. der geltenden Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (EÜV) ihrer Trägerkommunen nach § 1 Abs. 2 dieser Satzung übernehmen. Zur wirksamen Aufgabenübertragung ist neben einer schriftlichen Vereinbarung sowohl der zustimmende Beschluss des Verwaltungsrats des gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald als auch der entsprechende Gremiumsbeschluss der Auftrag gebenden Kommune erforderlich.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt am 01.xx.2024 in Kraft.

 

 

Niederwinkling, xx.xx.2024

 

 

Buchmeier Johann

Vorstand