Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Geplant ist die Streichung der Sätze: „Zulässig sind nur Lagerflächen und Lagerhallen für den Bauhof von Baufirmen. Ausnahmen nach § 8 Absatz 3 BauNVO sind zulässig“ unter der Festsetzung „1.1 Bauliche Nutzung“ des Bebauungsplanes „GE Moosgasse II“ der Gemeinde Offenberg.

 

Aufgrund von Umstrukturierungen der Fa. Max Streicher GmbH & Co. KG auf den Flächen der Bebauungspläne „GE Moosgasse I + II“ ist die genannte Änderung der Festsetzung nötig.

 

Schädliche Umwelteinwirkungen können auch bei ordnungsgemäßem Betrieb vor Allem durch Lärmemissionen entstehen. Daher wurde ein Schallgutachten (Projekt Nr. 2022-3005) des Ingenieurbüros IFB Eigenschenk vom 16.11.2022 beigefügt. Das Gutachten erscheint teilweise nachvollziehbar und plausibel.

 

Auf Seite 11 werden in Tabelle 2 die Emissionskontingente des Bebauungsplanes „Moosgasse I“ aufgeführt. Auf Teilfläche 5 gilt jedoch gemäß dem gültigen Plan ein LEK tags von 60 dB(A) und nicht wie angegeben 50 dB(A). Bei den Berechnungen (Seite 2 im Anhang) wird jedoch der richtige Wert angegeben.

 

Außerdem wird bei der Vorbelastung nur das Gebiet des Bebauungsplanes „Moosgasse I“ betrachtet und keine weiteren Betriebe (z.B. Fl. Nr. 1142/0, 1147/4 oder 1133/0).

 

Das Planungsgebiet wird in 5 Parzellen aufgeteilt, wobei die vorhandenen Fahrspuren nicht mitkontingentiert werden, obwohl auf diesen Flächen auch Lärmemissionen im Betrieb entstehen.

 

Zudem wird die Fl. Nr. 1147/2 nicht als Immissionsort betrachtet, obwohl dieses Wohngebäude in direkter Nähe zu den bereits kontingentierten Flächen ist.

 

Diese Auffälligkeiten wurden dem Ingenieurbüro IFB Eigenschenk mit Telefonat und E-Mail vom 09.03.22 mitgeteilt.

 

Eine Überarbeitung des Gutachtens in diesen Punkten ist nötig, da dies Auswirkungen auf die geplanten Kontingente haben kann.

 

Aus immissionsschutzfachlicher Sicht bestehen daher Bedenken mit dem Vorhaben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Gutachten wurde vom Ingenieurbüro IFB Eigenschenk überarbeitet.

 

Die neu ermittelten Schallemissionskontingente wurden als Festsetzungen in das Deckblatt übernommen.