Sitzung: 29.11.2023 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
Geplant
ist die Streichung der Sätze: „Zulässig sind nur Lagerflächen und Lagerhallen
für den Bauhof von Baufirmen. Ausnahmen nach § 8 Absatz 3 BauNVO sind
zulässig“ unter der Festsetzung „1.1 Bauliche Nutzung“ des Bebauungsplanes
„GE Moosgasse II“ der Gemeinde Offenberg. Aufgrund
von Umstrukturierungen der Fa. Max Streicher GmbH & Co. KG auf den
Flächen der Bebauungspläne „GE Moosgasse I + II“ ist die genannte Änderung
der Festsetzung nötig. Schädliche
Umwelteinwirkungen können auch bei ordnungsgemäßem Betrieb vor Allem durch
Lärmemissionen entstehen. Daher wurde ein Schallgutachten (Projekt Nr.
2022-3005) des Ingenieurbüros IFB Eigenschenk vom 16.11.2022 beigefügt. Das
Gutachten erscheint teilweise nachvollziehbar und plausibel. Auf
Seite 11 werden in Tabelle 2 die Emissionskontingente des Bebauungsplanes
„Moosgasse I“ aufgeführt. Auf Teilfläche 5 gilt jedoch gemäß dem gültigen
Plan ein LEK tags von 60 dB(A) und nicht wie angegeben 50 dB(A). Bei den
Berechnungen (Seite 2 im Anhang) wird jedoch der richtige Wert angegeben. Außerdem
wird bei der Vorbelastung nur das Gebiet des Bebauungsplanes „Moosgasse I“
betrachtet und keine weiteren Betriebe (z.B. Fl. Nr. 1142/0, 1147/4 oder
1133/0). Das
Planungsgebiet wird in 5 Parzellen aufgeteilt, wobei die vorhandenen
Fahrspuren nicht mitkontingentiert werden, obwohl auf diesen Flächen auch
Lärmemissionen im Betrieb entstehen. Zudem
wird die Fl. Nr. 1147/2 nicht als Immissionsort betrachtet, obwohl dieses
Wohngebäude in direkter Nähe zu den bereits kontingentierten Flächen ist. Diese
Auffälligkeiten wurden dem Ingenieurbüro IFB Eigenschenk mit Telefonat und
E-Mail vom 09.03.22 mitgeteilt. Eine
Überarbeitung des Gutachtens in diesen Punkten ist nötig, da dies
Auswirkungen auf die geplanten Kontingente haben kann. Aus
immissionsschutzfachlicher Sicht bestehen daher Bedenken mit dem Vorhaben. |
Das
Gutachten wurde vom Ingenieurbüro IFB Eigenschenk überarbeitet. Die
neu ermittelten Schallemissionskontingente wurden als Festsetzungen in das
Deckblatt übernommen. |
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