Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Anwesend: 17

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

 

-     Herausnahme der Ausgleichs- und Ersatzflächen auf Grundstück Fl.Nr. 1293/2.

-     Herausnahme der Auenbereiche aus Wohnbebauung.

-     Evtl. Regenrückhaltung auf Grundstück Fl.Nr. 1293 übernehmen.

 

 

Die auf Fl.Nr. 1293/2 eingetragene Ausgleichs- und Ersatzfläche ist der Vorschlag zur Kompensation aus Deckblatt Nr. 21 zum bislang rechtskräftigen FNP („Sportanlage Wildenforst“) vom September 2015, die bislang noch nicht im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens dinglich gesichert wurde.

 

Da die Gemeinde für die Sportanlage eine alternative Kompensation (externe Ausgleichsfläche, Ökokonto) anstrebt, kann der Bitte nach einem Verzicht auf Darstellung als Ausgleichsfläche entsprochen werden.

 

Auenbereiche bleiben auch im bebauten Zustand Auen bzw. wassersensible Bereiche mit gewissem Überschwemmungsrisiko, ihre Darstellung sollte daher nicht aus dem Plan entfernt werden. Die (graublaue) Linie der Grenze des Auenbereichs befindet sich jedoch ohnehin überwiegend östlich der beschriebenen Bauflächen. Bei der über den Wohnbauflächen liegenden (türkisfarbenen) Schraffur handelt es sich um die Darstellung der „Absoluten Grünlandstandorte“, die v.a. im Falle einer landwirtschaftlichen Nutzung relevant sind.

 

Die Darstellung der Regenrückhaltung auf Fl.Nr. 1293 wird im Plan ergänzt.