Sitzung: 29.11.2023 Gemeinderat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Anwesend: 17
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
- Herausnahme
der Ausgleichs- und Ersatzflächen auf Grundstück Fl.Nr. 1293/2. - Herausnahme
der Auenbereiche aus Wohnbebauung. - Evtl.
Regenrückhaltung auf Grundstück Fl.Nr. 1293 übernehmen. |
Die auf Fl.Nr. 1293/2 eingetragene Ausgleichs- und Ersatzfläche ist der
Vorschlag zur Kompensation aus Deckblatt Nr. 21 zum bislang rechtskräftigen
FNP („Sportanlage Wildenforst“) vom September 2015, die bislang noch nicht im
Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens dinglich gesichert wurde. Da die Gemeinde für die Sportanlage eine alternative Kompensation
(externe Ausgleichsfläche, Ökokonto) anstrebt, kann der Bitte nach einem
Verzicht auf Darstellung als Ausgleichsfläche entsprochen werden. Auenbereiche bleiben auch im bebauten Zustand Auen bzw. wassersensible
Bereiche mit gewissem Überschwemmungsrisiko, ihre Darstellung sollte daher
nicht aus dem Plan entfernt werden. Die (graublaue) Linie der Grenze des
Auenbereichs befindet sich jedoch ohnehin überwiegend östlich der
beschriebenen Bauflächen. Bei der über den Wohnbauflächen liegenden
(türkisfarbenen) Schraffur handelt es sich um die Darstellung der „Absoluten
Grünlandstandorte“, die v.a. im Falle einer landwirtschaftlichen Nutzung
relevant sind. Die Darstellung der Regenrückhaltung auf Fl.Nr. 1293 wird im Plan
ergänzt. |
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