Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Anwesend: 17

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

In unserem Schreiben vom 23.09.2020 haben wir eine mögliche Bebauung des Grundstückes bzw. entsprechende Ausweisung im Flächennutzungsplan für Fl.Nr. 1293/1 angefragt.

 

In der Zwischenzeit haben wir auch das Grundstück Fl.Nr. 1293/2 erwerben können, welches sich wegen der Bodenverhältnisse besser für eine Bebauung eignen würde.

 

Auf der an unser Wohnhaus angrenzendes und gegenüber dem neuen Baugebiet Riedpoint gelegenen Fl.Nr. 1293/2 ist in einigen Jahren die Errichtung eines selbst bewohnten Eigenheimes durch Sohn … beabsichtigt.

 

Sofern im Rahmen der aktuellen Flächennutzungsplanaufstellung eine Ausweisung als Wohnbereich nicht möglich ist, bitten wir zumindest auf die Darstellung als „Ausgleichs- und Ersatzfläche“ zu verzichten. Im Falle einer späteren Bebauung wird vermutlich ohnehin ein Ausgleich zu leisten sein.

 

Um eine wohlwollende Entscheidung wird gebeten.

 

Die auf Fl.Nr. 1293/2 eingetragene Ausgleichs- und Ersatzfläche ist der Vorschlag zur Kompensation aus Deckblatt Nr. 21 zum bislang rechtskräftigen FNP („Sportanlage Wildenforst“) vom September 2015, die bislang noch nicht im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens dinglich gesichert wurde.

 

Da die Gemeinde für die Sportanlage eine alternative Kompensation (externe Ausgleichsfläche, Ökokonto) anstrebt, kann der Bitte nach einem Verzicht auf Darstellung als Ausgleichsfläche entsprochen werden.