Sitzung: 29.11.2023 Gemeinderat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Anwesend: 17
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
In unserem
Schreiben vom 23.09.2020 haben wir eine mögliche Bebauung des Grundstückes
bzw. entsprechende Ausweisung im Flächennutzungsplan für Fl.Nr. 1293/1
angefragt. In der
Zwischenzeit haben wir auch das Grundstück Fl.Nr. 1293/2 erwerben können,
welches sich wegen der Bodenverhältnisse besser für eine Bebauung eignen
würde. Auf der an
unser Wohnhaus angrenzendes und gegenüber dem neuen Baugebiet Riedpoint
gelegenen Fl.Nr. 1293/2 ist in einigen Jahren die Errichtung eines selbst
bewohnten Eigenheimes durch Sohn … beabsichtigt. Sofern im
Rahmen der aktuellen Flächennutzungsplanaufstellung eine Ausweisung als
Wohnbereich nicht möglich ist, bitten wir zumindest auf die Darstellung als
„Ausgleichs- und Ersatzfläche“ zu verzichten. Im Falle einer späteren
Bebauung wird vermutlich ohnehin ein Ausgleich zu leisten sein. Um eine
wohlwollende Entscheidung wird gebeten. |
Die auf Fl.Nr. 1293/2 eingetragene Ausgleichs- und Ersatzfläche ist der
Vorschlag zur Kompensation aus Deckblatt Nr. 21 zum bislang rechtskräftigen
FNP („Sportanlage Wildenforst“) vom September 2015, die bislang noch nicht im
Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens dinglich gesichert wurde. Da die Gemeinde für die Sportanlage eine alternative Kompensation
(externe Ausgleichsfläche, Ökokonto) anstrebt, kann der Bitte nach einem
Verzicht auf Darstellung als Ausgleichsfläche entsprochen werden. |
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