Sitzung: 29.11.2023 Gemeinderat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Anwesend: 17
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
Zur
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nehmen wir wie folgt Stellung: Wir
bedanken uns für die Übernahme einzelner Anregungen und halten alle anderen
Punkte der Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung aufrecht. Lediglich
die Ausführung in der ersten Stellungnahme zu Aschenau möchten wir
folgendermaßen korrigieren: |
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Hier soll
nicht eine „Feuchtwiese“ bebaut werden. Dennoch liegt ein Drittel des
geplanten Wohnbaugebiets im Überschwemmungsgebiet und müsste aufgefüllt
werden, was zum Verlust von Retentionsraum und auch zu erheblichen Problemen
für andere Anrainer führen würde. Zudem besteht im Innenbereich die Möglichkeit
zur weiteren Entwicklung, v.a. mit der Ausweisung des alten Sportplatzes mit
einer Größe von 0,5 ha als Baugebiet. Im Norden des alten Sportplatzes und
am Linienweg sind einige Flächen schon als Dorfgebiet (MD) oder gemischte
Baufläche (M) ausgewiesen. Diese sollten vorrangig zur Planung herangezogen
werden, statt in ein Überschwemmungsgebiet hineinzubauen. In Zeiten des Klimawandels
ist es außerdem sehr wichtig, intakte Wiesen mit hoher
Wasseraufnahmefähigkeit in Ortsnähe zu erhalten und deren Sickerfähigkeit zu
verbessern, um Überschwemmungen der Siedlungen bei Starkregenereignissen zu
vermeiden. Zudem sind extensive Wiesen in Trockenperioden wichtige Wasserspeicher
und für den Arten- und Biotopschutz besonders wertvoll. Aus den genannten
Gründen bitten wir darum, diese Flächen in Aschenau nicht als Wohngebiet
auszuweisen. |
Auf die Abwägung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird
hingewiesen. |
Allgemein sollte die neue
Inanspruchnahme von unversiegelten Flächen für einen Bebauung möglichst minimal
gehalten werden. Statt der Ausweisung neuer Siedlungs-Flächen „auf der
grünen Wiese“ sollte innerhalb der bestehenden Dörfer maßvoll und
bedarfsgerecht nach verdichtet werden, und zwar ressourcenschonend und unter
Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes. Dabei sind Baulücken zu
schließen und leerstehende Gebäude wieder zu nutzen. Deswegen regen wir an, für die
bestehenden alten Siedlungsflächen in den Ortsteilen neue und den heutigen
Herausforderungen angepasste Bebauungs- und Grünordnungspläne zu erstellen,
damit im Bestand eine geregelte Weiterentwicklung sichergestellt wird und
gleichzeitig der ländliche Charakter und das dörfliche Ortsbild erhalten
bleiben. Dies ist gemäß § 1 (5) Baugesetzbuch auch die Aufgabe der
Bauleitplanung: „Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen
auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in
Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozial gerechte
Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung
gewährleistet. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie
den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der
Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts-
und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll
die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung
erfolgen.“ |
Der Hinweis zur Erstellung von Bebauungs- und Grünordnungsplänen für
alte Siedlungsflächen wird zur Kenntnis genommen, diese sind jedoch nicht
Gegenstand der Vorbereitenden Bauleitplanung. Die Bauflächenausweisungen wurden gegenüber der Fassung der
frühzeitigen Beteiligung reduziert. Um die Inanspruchnahme unversiegelter
Flächen für eine Bebauung möglichst gering zu halten, hat die Gemeinde im
Jahr 2019 durch das Institut für Umweltplanung und Raumentwicklung, München,
im Auftrag des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern einen
Vitalitäts-Check zur Innenverdichtung erstellen lassen. Dessen Ergebnisse
sind in die Planung der Wohnbauflächen eingeflossen, Ressourcen- und Klimaschutz
finden Berücksichtigung (siehe u.a. Erläuterungsbericht zu
Innenverdichtungspotenzialen, Wohnbauflächenberechnung, Umweltbericht;
Darstellung von Baulücken und Verdichtungspotenzialen). Ziel der Gemeinde ist
es Innenentwicklungspotenziale vorrangig auszuschöpfen, derzeit ist die
konkrete Verfügbarkeit jedoch (noch) zu begrenzt, um der anhaltenden
Nachfrage nach Wohnraum nachkommen zu können. |
Zum
Wasserhaushalt allgemein: Wir
halten angesichts der Erderwärmung und Klimaänderung die stärkere
Berücksichtigung von Maßnahmen zur Dämpfung von Klimaextremen in
Siedlungsflächen und zur verstärkten Rückhaltung von Niederschlägen bzw.
allgemein Wasser in der Landschaft für erforderlich. Für diese Maßnahmen
sollten im Flächennutzungsplan möglichst viele Flächen, die im Interesse des
Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserabflusses freizuhalten sind (§
5 (2) Nr. 7) ausgewiesen werden. Wir regen
außerdem an, in den nachgeordneten Bebauungsplänen die Nutzung von Regenwasser-Zisternen
oder die Versickerung von anfallendem Regenwasser auf den einzelnen Parzellen
festzusetzen. Immissionsschutz:
Hier regen wir an, die
Lichtimmissionen in die Planung mit einzubeziehen. Da moderne LED- Leuchten
in der Straßenbeleuchtung extrem hell sein können, sollte festgesetzt werden,
welche Helligkeit und Lichtfarbe in Kelvin maximal erreicht werden darf.
Dabei ist darauf zu achten, dass Helligkeit und Lichtfarbe so gewählt sind,
dass nachtaktive Tiere nicht beeinträchtigt werden. Bei geringerer Helligkeit
wird auch Strom und damit CO2 gespart. Dies dient der Anpassung an den
Klimawandel (§ 5 (2) Nr. 2c BauGB). |
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In der Planung sind Flächen,
die im Interesse des Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserabflusses
freizuhalten sind, dargestellt und berücksichtigt (HQ-extrem-Bereich,
festgesetztes Überschwemmungsgebiet, Überschwemmungsbereich der Schwarzach
HQ100, offene Talräume / Auen / wassersensible Bereiche; Maßnahmen an
Gewässern und für landwirtschaftliche Flächen; siehe auch Erläuterungsbericht
mit Umweltbericht). Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, siehe Umweltbericht. Die Anregung wird in die Planung mit aufgenommen. |
Photovoltaik-Anlagen:
Um eine geordnete
Entwicklung der möglichen Standorte für Freiflächen-PV-Anlagen in der
Gemeinde zu gewährleisten, ist es notwendig, konkrete Flächen an geeigneten
Stellen auszuweisen (§ 5 (2) Nr. 2b: Ausstattung des Gemeindegebietes mit
Anlagen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken,
insbesondere zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung
oder Speicherung von Strom …). Dabei bitten wir um Berücksichtigung der
beigefügten BN-Position zu Photovoltaik-Anlagen. Vorrangig sollten die
Dachflächen in der Gemeinde dahingehend überprüft werden, ob sie für eine
PV-Nutzung in Frage kommen. Hier könnte die Gemeinde mit ihren eigenen
Gebäuden mit gutem Beispiel voran gehen. |
Ein gemeindeweites Konzept zu Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ist
bereits erstellt und wird bei vorliegenden Anträgen geprüft. Die Gemeinde hat im Jahre 2012 die Dachflächen der eigenen
Liegenschaften dahingehend prüfen lassen. Die lt. Prüfung geeignetsten
Dachflächen wurden daraufhin mit entsprechenden Anlagen belegt. |
Nahwärme:
Aus Gründen der
Planungssicherheit und zugunsten der Investitionsentscheidungen der
Bauherrinnen und Bauherren sollte im Sinne einer kommunalen Wärmeplanung
bereits heute überlegt werden, welche Flächen für den Aufbau eines
Nahwärmenetzes in Betracht kommen. Dabei sollten bereits jetzt schon die
Trassen für entsprechende Leitungen ausgewiesen werden. Wir bitten
um Berücksichtigung unserer Anregungen und um weitere Beteiligung am
Verfahren. |
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist die Gemeinde verpflichtet bis
zum Jahr 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Die Antragstellung
für das Förderverfahren zur Planerstellung wurde bereits veranlasst. Eine weitere Beteiligung erfolgt. |