Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Anwesend: 17

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Rahmen der Beteiligung der Trä­ger öffentlicher Belange nehmen wir wie folgt Stellung:

 

Wir bedanken uns für die Übernahme einzelner Anregungen und halten alle anderen Punkte der Stel­lungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung aufrecht.

 

Lediglich die Ausführung in der ersten Stellungnahme zu Aschenau möchten wir folgendermaßen korrigieren:

 

 

 

 

Hier soll nicht eine „Feuchtwiese“ bebaut werden. Dennoch liegt ein Drittel des geplanten Wohnbauge­biets im Überschwemmungsgebiet und müsste aufgefüllt werden, was zum Verlust von Retentionsraum und auch zu erheblichen Problemen für andere Anrainer führen würde. Zudem besteht im Innenbereich die Möglichkeit zur weiteren Entwicklung, v.a. mit der Ausweisung des alten Sportplatzes mit einer Grö­ße von 0,5 ha als Baugebiet. Im Norden des alten Sportplatzes und am Linienweg sind einige Flächen schon als Dorfgebiet (MD) oder gemischte Baufläche (M) ausgewiesen. Diese sollten vorrangig zur Pla­nung herangezogen werden, statt in ein Überschwemmungsgebiet hineinzubauen. In Zeiten des Klima­wandels ist es außerdem sehr wichtig, intakte Wiesen mit hoher Wasseraufnahmefähigkeit in Ortsnähe zu erhalten und deren Sickerfähigkeit zu verbessern, um Überschwemmungen der Siedlungen bei Stark­regenereignissen zu vermeiden. Zudem sind extensive Wiesen in Trockenperioden wichtige Wasser­speicher und für den Arten- und Biotopschutz besonders wertvoll. Aus den genannten Gründen bitten wir darum, diese Flächen in Aschenau nicht als Wohngebiet auszuweisen.

 

Auf die Abwägung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemein sollte die neue Inanspruchnahme von unversiegelten Flächen für einen Bebauung möglichst minimal gehalten werden. Statt der Ausweisung neuer Siedlungs-Flächen „auf der grünen Wiese“ sollte innerhalb der bestehenden Dörfer maßvoll und bedarfsgerecht nach verdichtet werden, und zwar res­sourcenschonend und unter Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes. Dabei sind Baulücken zu schließen und leerstehende Gebäude wieder zu nutzen.

Deswegen regen wir an, für die bestehenden al­ten Siedlungsflächen in den Ortsteilen neue und den heutigen Herausforderungen angepasste Bebau­ungs- und Grünordnungspläne zu erstellen, damit im Bestand eine geregelte Weiterentwicklung sichergestellt wird und gleichzeitig der ländliche Charakter und das dörfliche Ortsbild erhalten bleiben. Dies ist gemäß § 1 (5) Baugesetzbuch auch die Aufgabe der Bauleitplanung: „Die Bauleitpläne sollen eine nach­haltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforde­rungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozial gerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleistet. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Um­welt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klima­schutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städ­tebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.“

 

Der Hinweis zur Erstellung von Bebauungs- und Grünordnungsplänen für alte Siedlungsflächen wird zur Kenntnis genommen, diese sind jedoch nicht Gegenstand der Vorbereitenden Bauleitplanung.

 

Die Bauflächenausweisungen wurden gegenüber der Fassung der frühzeitigen Beteiligung reduziert. Um die Inanspruchnahme unversiegelter Flächen für eine Bebauung möglichst gering zu halten, hat die Gemeinde im Jahr 2019 durch das Institut für Umweltplanung und Raumentwicklung, München, im Auftrag des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern einen Vitalitäts-Check zur Innenverdichtung erstellen lassen. Dessen Ergebnisse sind in die Planung der Wohnbauflächen eingeflossen, Ressourcen- und Klimaschutz finden Berücksichtigung (siehe u.a. Erläuterungsbericht zu Innenverdichtungspotenzialen, Wohnbauflächenberechnung, Umweltbericht; Darstellung von Baulücken und Verdichtungspotenzialen). Ziel der Gemeinde ist es Innenentwicklungspotenziale vorrangig auszuschöpfen, derzeit ist die konkrete Verfügbarkeit jedoch (noch) zu begrenzt, um der anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum nachkommen zu können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zum Wasserhaushalt allgemein: Wir halten angesichts der Erderwärmung und Klimaänderung die stär­kere Berücksichtigung von Maßnahmen zur Dämpfung von Klimaextremen in Siedlungsflächen und zur verstärkten Rückhaltung von Niederschlägen bzw. allgemein Wasser in der Landschaft für erforderlich. Für diese Maßnahmen sollten im Flächennutzungsplan möglichst viele Flächen, die im Interesse des Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserabflusses freizuhalten sind (§ 5 (2) Nr. 7) ausgewie­sen werden.

 

Wir regen außerdem an, in den nachgeordneten Bebauungsplänen die Nutzung von Regen­wasser-Zisternen oder die Versickerung von anfallendem Regenwasser auf den einzelnen Parzellen fest­zusetzen.

 

Immissionsschutz: Hier regen wir an, die Lichtimmissionen in die Planung mit einzubeziehen. Da moder­ne LED- Leuchten in der Straßenbeleuchtung extrem hell sein können, sollte festgesetzt werden, welche Helligkeit und Lichtfarbe in Kelvin maximal erreicht werden darf. Dabei ist darauf zu achten, dass Hellig­keit und Lichtfarbe so gewählt sind, dass nachtaktive Tiere nicht beeinträchtigt werden. Bei geringerer Helligkeit wird auch Strom und damit CO2 gespart. Dies dient der Anpassung an den Klimawandel (§ 5 (2) Nr. 2c BauGB).

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In der Planung sind Flächen, die im Interesse des Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserabflusses freizuhalten sind, dargestellt und berücksichtigt (HQ-extrem-Bereich, festgesetztes Überschwemmungsgebiet, Überschwemmungsbereich der Schwarzach HQ100, offene Talräume / Auen / wassersensible Bereiche; Maßnahmen an Gewässern und für landwirtschaftliche Flächen; siehe auch Erläuterungsbericht mit Umweltbericht).

 

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, siehe Umweltbericht.

 

 

 

 

Die Anregung wird in die Planung mit aufgenommen.

 

 

Photovoltaik-Anlagen: Um eine geordnete Entwicklung der möglichen Standorte für Freiflächen-PV-An­lagen in der Gemeinde zu gewährleisten, ist es notwendig, konkrete Flächen an geeigneten Stellen aus­zuweisen (§ 5 (2) Nr. 2b: Ausstattung des Gemeindegebietes mit Anlagen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, insbesondere zur dezentralen und zentralen Er­zeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom …). Dabei bitten wir um Berücksichtigung der beigefügten BN-Position zu Photovoltaik-Anlagen. Vorrangig sollten die Dachflächen in der Gemeinde dahingehend überprüft werden, ob sie für eine PV-Nutzung in Frage kommen. Hier könnte die Gemein­de mit ihren eigenen Gebäuden mit gutem Beispiel voran gehen.

 

Ein gemeindeweites Konzept zu Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ist bereits erstellt und wird bei vorliegenden Anträgen geprüft.

 

Die Gemeinde hat im Jahre 2012 die Dachflächen der eigenen Liegenschaften dahingehend prüfen lassen. Die lt. Prüfung geeignetsten Dachflächen wurden daraufhin mit entsprechenden Anlagen belegt.

 

 

Nahwärme: Aus Gründen der Planungssicherheit und zugunsten der Investitionsentscheidungen der Bauherrinnen und Bauherren sollte im Sinne einer kommunalen Wärmeplanung bereits heute überlegt werden, welche Flächen für den Aufbau eines Nahwärmenetzes in Betracht kommen. Dabei sollten be­reits jetzt schon die Trassen für entsprechende Leitungen ausgewiesen werden.

 

Wir bitten um Berücksichtigung unserer Anregungen und um weitere Beteiligung am Verfahren.

 

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist die Gemeinde verpflichtet bis zum Jahr 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Die Antragstellung für das Förderverfahren zur Planerstellung wurde bereits veranlasst.

 

 

 

 

Eine weitere Beteiligung erfolgt.