Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

mit E-Mail vom 10.07.2023 geben Sie dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der o.g. Planänderung.

 

Als Landesfachbehörde befassen wir uns v. a. mit umweltbezogenen Fachfragen bei Planungen und Projekten mit überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit Grundsatzfragen von besonderem Gewicht sowie solchen Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen Fachstellen derzeit nicht abgedeckt werden (z. B. Rohstoffgeologie, Geotopschutz, Geogefahren).

 

Von den o.g. Belangen werden die Geogefahren berührt. Dazu geben wir folgende Stellungnahme ab:

 

Derzeit findet für das gesamte Grundgebirge und somit auch für Teile des Landkreises Deggendorf die Bearbeitung und Erstellung der Gefahrenhinweiskarte des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) statt. Eine Fertigstellung ist bis Ende 2023/Anfang 2024 geplant.

 

Die Gefahrenhinweisbereiche in der Gefahrenhinweiskarte für den Prozess Sturz sind das Ergebnis einer Modellierung im Übersichtsmaßstab 1:25:000 und weisen auf potenziell gefährdete Bereiche hin.

 

Daten zu dieser Modellierung liegen uns bereits vor. Diese zeigen, dass die Gemeinde Offenberg von einigen Gefahrenhinweisflächen betroffen ist. Unter anderem Bereiche rund um das Schloss Offenberg, einzelne Bereiche zwischen Teufelsstein und Nassau, Bereiche nördlich Fuchsbühl, Flächen um den ehemaligen Steinbruch nordöstlich Stimmberg, sowie einzelne Bereiche bei Buchberg weisen nach der Modellierung Gefahrenhinweisflächen auf.

Ob an konkreten Orten tatsächlich eine Steinschlaggefährdung besteht, kann nur durch einen einschlägig erfahrenen Gutachter festgestellt werden. Von einer Neubebauung in sturzgefährdeten Bereichen wird von uns grundsätzlich abgeraten. Für bestehende Bauwerke werden gegebenenfalls Schutzmaßnahmen angeraten.

 

Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass in potenziell gefährdeten Bereichen keine Strukturen geschaffen werden, die zu einer erhöhten Aufenthaltswahrscheinlichkeit von Personen führen (Nebengebäude, Spielplätze, Terrassen, Sitzgelegenheiten, usw.).

 

Die das Gemeindegebiet betreffenden Gefahrenhinweisflächen können Sie auf Anfrage auch als Shapefile von uns erhalten.

 

Darüber hinaus erscheinen einzelne Flächen im digitalen Geländemodell möglichweise von Rutsch- oder Fließprozessen betroffen zu sein (zwischen Kapfelberg und Wimpassing). Es ist derzeit nicht abzusehen, ob und wann eine Begehung dieser Flächen seitens des LfU durchgeführt werden kann.

 

Bei weiteren Fragen zu Geogefahren wenden Sie sich bitte an Herrn Fabian Kemner (Tel. 09281/1800-4728, Referat 102).

 

Zu den örtlich und regional zu vertretenden Belangen des Naturschutzes, der Landschafts-pflege und des technischen Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahmen des Landratsamtes Deggendorf (Untere Naturschutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde).

 

Die Belange der Wasserwirtschaft und des vorsorgenden Bodenschutzes werden vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf wahrgenommen. Diese Stellen beraten wir bei besonderem fach-spezifischem Klärungsbedarf im Einzelfall.

 

Die Hinweise zu den Geogefahren werden in den Erläuterungsbericht aufgenommen, die Gefahrenhinweisflächen angefordert und in die Pläne integriert.