Sitzung: 29.11.2023 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
Nachfolgend erfolgt die zweite naturschutzfachliche
Stellungnahme für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit
integriertem Landschaftsplan. Die kommunale Landschaftsplanung hat die Ziele des
Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwirklichen (§9 BNatSchG) und
ist damit ein zentrales Element der Umweltvorsorge in Bayern. Integriert in
den Flächennutzungsplan, ist sie eine wichtige Grundlage für die Entwicklung
der Gemeinde. Die Landschaftsplanung soll dazu beitragen, die
Flächeninanspruchnahme in räumlich weniger sensible Bereiche zu lenken. Dazu
gehört, dass der Bestand an rechtskräftigen Bebauungsplänen und Satzungen
vollständig und richtig übertragen wird. Im vorliegenden Fall werden
Entwicklungsbereiche aufgezeigt und auch entsprechende Raumzäsuren, wo
Flächen von Bebauung freigehalten werden sollen, sind im Plan eingezeichnet. Nachfolgend werden die einzelnen Gemeindeteile hinsichtlich
der Ausweisung neuer Bauflächen und die örtlichen Ausgleichsflächen
behandelt, insofern fehlende Elemente in der Planung auffielen. Auf genaue
Details der geplanten Bauleitplanungen/Bauflächen (insbesondere die
Ausführungen zu den betroffenen Schutzgütern und die Ermittlung der
Kompensation) kann in diesem Rahmen nicht eingegangen werden. Auf die Details
zu den jeweiligen geplanten Bauleitplanungen wird in der Beteiligung zu den
verbindlichen Bauleitplanverfahren eingegangen. Generell sind insbesondere
bereits vorhandene Grünzüge und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche und
Biotopflächen in den Bauleitplanungen auszusparen. Auf hochwertige
Eingrünungsmaßnahmen ist generell zu achten. - Stegertswörth – Neuausweisung MI für
kleinere Gewerbebetriebe: Die Planung ist im neuen Entwurf nicht mehr
vorhanden. Mit der Änderung besteht Einverständnis. - Neuhausen – WA-Erweiterung an der unteren
Waldstraße: Im neuen Entwurf ist das WA um 0,1 Hektar vergrößert worden.
Mit der Änderung besteht Einverständnis. |
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- Bereits in der ersten Beteiligung wurde
seitens der Fachstelle darauf verwiesen, dass diverse Ausgleichsflächen in
der Planung nicht dargestellt wurden. Nach wie vor sind einige
Ausgleichsflächen (meist aus privaten Vorhaben) nicht in die Planung integriert
worden. Die Ausgleichsflächen sind in die Planung noch mitaufzunehmen. - In der vorangegangenen Stellungnahme wurde
bereits auf die gesetzliche Verpflichtung zum Monitoring der Ausgleichs- und
Ersatzflächen für Bebauungspläne und Satzungen hingewiesen. Aus Sicht der
Fachstelle sind die Ausgleichs- und Ersatzflächen der Gemeinde im Rahmen der
Landschaftsplanaufstellung zu überprüfen und die entsprechenden weiteren
Schritte einzuleiten. - Es wurde in die Planung der Hinweis
aufgenommen, dass die planlich dargestellten Biotope nicht abschließend
anzusehen sind. Je nach Artzusammensetzung unterliegen auch Biotope, die in
der Planung nicht erfasst sind, dem gesetzlichen Schutz. Mit der Änderung
besteht Einverständnis. - Die Schutzgüter wurden sowohl planlich, als
auch textlich, gemäß dem Leitfaden zur kommunalen Landschaftsplanung
abgehandelt. Mit der Ergänzung besteht Einverständnis.
Fazit: Die Anmerkungen aus der vorangegangenen Beteiligung wurden in die Planung miteingearbeitet. Bei Beachtung der oben genannten Punkte besteht seitens der Fachstelle Einverständnis. |
Die Eintragung der Ausgleichsflächen wird nochmals überprüft und
bislang noch nicht dargestellte Ausgleichsflächen werden ergänzt. Die Umsetzung von Ausgleichsflächen, die aufgrund von Bebauungsplänen
bzw. Satzungen durch die Gemeinde zu erbringen sind (vgl. auch Tabelle 4
Erläuterungsbericht), wird von Seiten der Gemeinde überprüft und
erforderlichenfalls zügig vorangetrieben.
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