Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Nachfolgend erfolgt die zweite naturschutzfachliche Stellungnahme für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan.

 

Die kommunale Landschaftsplanung hat die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwirklichen (§9 BNatSchG) und ist damit ein zentrales Element der Umweltvorsorge in Bayern. Integriert in den Flächennutzungsplan, ist sie eine wichtige Grundlage für die Entwicklung der Gemeinde. Die Landschaftsplanung soll dazu beitragen, die Flächeninanspruchnahme in räumlich weniger sensible Bereiche zu lenken. Dazu gehört, dass der Bestand an rechtskräftigen Bebauungsplänen und Satzungen vollständig und richtig übertragen wird. Im vorliegenden Fall werden Entwicklungsbereiche aufgezeigt und auch entsprechende Raumzäsuren, wo Flächen von Bebauung freigehalten werden sollen, sind im Plan eingezeichnet.

 

Nachfolgend werden die einzelnen Gemeindeteile hinsichtlich der Ausweisung neuer Bauflächen und die örtlichen Ausgleichsflächen behandelt, insofern fehlende Elemente in der Planung auffielen. Auf genaue Details der geplanten Bauleitplanungen/Bauflächen (insbesondere die Ausführungen zu den betroffenen Schutzgütern und die Ermittlung der Kompensation) kann in diesem Rahmen nicht eingegangen werden. Auf die Details zu den jeweiligen geplanten Bauleitplanungen wird in der Beteiligung zu den verbindlichen Bauleitplanverfahren eingegangen. Generell sind insbesondere bereits vorhandene Grünzüge und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche und Biotopflächen in den Bauleitplanungen auszusparen. Auf hochwertige Eingrünungsmaßnahmen ist generell zu achten.

 

- Stegertswörth – Neuausweisung MI für kleinere Gewerbebetriebe: Die Planung ist im neuen Entwurf nicht mehr vorhanden. Mit der Änderung besteht Einverständnis.

 

- Neuhausen – WA-Erweiterung an der unteren Waldstraße: Im neuen Entwurf ist das WA um 0,1 Hektar vergrößert worden. Mit der Änderung besteht Einverständnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- Bereits in der ersten Beteiligung wurde seitens der Fachstelle darauf verwiesen, dass diverse Ausgleichsflächen in der Planung nicht dargestellt wurden. Nach wie vor sind einige Ausgleichsflächen (meist aus privaten Vorhaben) nicht in die Planung integriert worden. Die Ausgleichsflächen sind in die Planung noch mitaufzunehmen.

 

- In der vorangegangenen Stellungnahme wurde bereits auf die gesetzliche Verpflichtung zum Monitoring der Ausgleichs- und Ersatzflächen für Bebauungspläne und Satzungen hingewiesen. Aus Sicht der Fachstelle sind die Ausgleichs- und Ersatzflächen der Gemeinde im Rahmen der Landschaftsplanaufstellung zu überprüfen und die entsprechenden weiteren Schritte einzuleiten.

 

- Es wurde in die Planung der Hinweis aufgenommen, dass die planlich dargestellten Biotope nicht abschließend anzusehen sind. Je nach Artzusammensetzung unterliegen auch Biotope, die in der Planung nicht erfasst sind, dem gesetzlichen Schutz. Mit der Änderung besteht Einverständnis.

 

- Die Schutzgüter wurden sowohl planlich, als auch textlich, gemäß dem Leitfaden zur kommunalen Landschaftsplanung abgehandelt. Mit der Ergänzung besteht Einverständnis.

 

Fazit:

Die Anmerkungen aus der vorangegangenen Beteiligung wurden in die Planung miteingearbeitet. Bei Beachtung der oben genannten Punkte besteht seitens der Fachstelle Einverständnis.

 

Die Eintragung der Ausgleichsflächen wird nochmals überprüft und bislang noch nicht dargestellte Ausgleichsflächen werden ergänzt.

 

 

 

 

 

 

Die Umsetzung von Ausgleichsflächen, die aufgrund von Bebauungsplänen bzw. Satzungen durch die Gemeinde zu erbringen sind (vgl. auch Tabelle 4 Erläuterungsbericht), wird von Seiten der Gemeinde überprüft und erforderlichenfalls zügig vorangetrieben.