Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

1.   Der Gemeinderat beschließt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern Neuhausen“ in der Fassung vom 20.06.2023 gemäß § 142 Abs. 3 BauGB als Satzung (Sanierungssatzung). Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.

 

2.    Der Sanierungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen.