Sitzung: 20.06.2023 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
1.
Der
Gemeinderat beschließt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern
Neuhausen“ in der Fassung vom 20.06.2023 gemäß § 142 Abs. 3 BauGB als Satzung
(Sanierungssatzung). Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist
Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
2.
Der
Sanierungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen.