Sitzung: 20.06.2023 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
Beschreibung
des Vorhabens Grund
für die Änderung des Bebauungsplanes ist, dass im Zuge der Einreichung des
Bauantrags der Grundstücksbesitzer der Parzelle 11 den Wunsch geäußert hat,
einen zusätzlichen Carport auf dem Grundstück zu errichten. Eingriffsbeurteilung
Der
Carport soll am nördlichen Ende der Bauparzelle errichtet werden. Laut dem
rechtskräftigen Bebauungsplan „Riedberg Nord“ sollte genau an dieser Stelle
ein Baum gemäß den planlichen Festsetzungen zum Grünordnungsplan (Nummer
4.5.3) gepflanzt werden. Laut dem Deckblatt Nummer 4 wird dieser im
unmittelbaren Umfeld nachgepflanzt. Des Weiteren ist unter der Nummer 4.6.3
der planlichen Festsetzungen geregelt, dass zum Schutz vor Verschattung des
potentiellen Eidechsenhabitats in diesem Bereich Mauern und Sichtschutzwände
generell nicht zulässig sind (gelb hinterlegte Linie). Fazit
Der
Carport ist so abzurücken, dass er den Bereich, welcher zum Schutz vor
Verschattung der Eidechsenhabitate dient, nicht mehr tangiert (Nummer 1 in
Abbildung 1). Mit der Pflanzung des Strauches besteht Einverständnis. Bei
Beachtung der o.g. Punkte besteht mit der Planung Einverständnis. |
Das Deckblatt wird entsprechend geändert. |
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