Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Beschreibung des Vorhabens

Grund für die Änderung des Bebauungsplanes ist, dass im Zuge der Einreichung des Bauantrags der Grundstücksbesitzer der Parzelle 11 den Wunsch geäußert hat, einen zusätzlichen Carport auf dem Grundstück zu errichten.

 

Eingriffsbeurteilung

Der Carport soll am nördlichen Ende der Bauparzelle errichtet werden. Laut dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Riedberg Nord“ sollte genau an dieser Stelle ein Baum gemäß den planlichen Festsetzungen zum Grünordnungsplan (Nummer 4.5.3) gepflanzt werden. Laut dem Deckblatt Nummer 4 wird dieser im unmittelbaren Umfeld nachgepflanzt. Des Weiteren ist unter der Nummer 4.6.3 der planlichen Festsetzungen geregelt, dass zum Schutz vor Verschattung des potentiellen Eidechsenhabitats in diesem Bereich Mauern und Sichtschutzwände generell nicht zulässig sind (gelb hinterlegte Linie).

 

Fazit

Der Carport ist so abzurücken, dass er den Bereich, welcher zum Schutz vor Verschattung der Eidechsenhabitate dient, nicht mehr tangiert (Nummer 1 in Abbildung 1). Mit der Pflanzung des Strauches besteht Einverständnis.

 

Bei Beachtung der o.g. Punkte besteht mit der Planung Einverständnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Deckblatt wird entsprechend geändert.