Sitzung: 29.03.2023 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
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Die Aufstellung
bzw. regelmäßige Fortschreibung eines Flächennutzungsplanes ist aus unserer
Sicht grundsätzlich zu begrüßen und für das lokale Handwerk und dessen
Standortbedingungen mit von Bedeutung. Den angeführten Informationen zum
Planungsprozess und -inhalte können wir grundsätzlich folgen. Ergänzend zu durch Bürger und Betroffene vorgebrachte
Hinweise und Anregungen möchten wir als Träger öffentlicher Belange folgend
sowohl generelle Belange des Handwerks im Rahmen der Bauleitplanung anführen,
als auch auf konkrete Aspekte zum vorliegenden Entwurf eingehen. Aus unserer Sicht beschreibt der vorliegende Planentwurf
eindrücklich, wie sich die derzeitige Situation darstellt, vor welchen
Herausforderungen die Gemeinde Offenberg steht und welche Planungsziele durch
den Flächennutzungsplan verfolgt werden sollen. Wir begrüßen grundsätzlich kommunale Aktivitäten, die
entscheidend dazu beitragen, die Lebens- und Wohnverhältnisse sowie
insbesondere auch die Arbeitsverhältnisse vor Ort nachhaltig zu erhalten bzw.
auch zu verbessern. Maßnahmen, die dazu einen positiven Beitrag leisten, sehen
wir auch im Sinne des Handwerks, da das Handwerk traditionell ein besonders
eng mit Orts- und Stadtzentren verbundener Wirtschaftsbereich ist. Aus Sicht des Handwerks gilt es auch im Rahmen der
Bauleitplanung die Standortbedingungen der lokalen Wirtschaft und der
Handwerksbetriebe perspektivisch grundlegend zu sichern und zu entwickeln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass den Gewerbe- und
Handwerksbetrieben gerade auch über die Bauleitplanung Planungssicherheit für
ihre Standorte gegeben wird. Dabei sind sie sowohl vor Verdrängung zu
schützen, als auch ihnen ausreichend Möglichkeiten zur Weiterentwicklung,
insbesondere auch an ihren bestehenden Standorten, einzuräumen. Mittels einer
gelungenen Bauleitplanung können Betriebsstandorte für Gewerbe- und
Handwerksbetriebe strategisch gesichert werden, was gerade für kleine und
mittlere Betriebe vielmals eine existentielle Bedeutung darstellt. Bei mittel- bis längerfristigen Planungen und Konzepten
sind die Standortbedingungen und Belange des lokalen Gewerbes sowie der
Handwerkbetriebe deshalb zentral mit einzubeziehen. Wichtig dabei ist, wie bereits
angeführt, den Gewerbebetrieben Planungssicherheit auch über die
Bauleitplanung zu geben und ihre Belange, z. B. für den Bereich des
Immissionsschutzes, mit geeigneten Maßnahmen entsprechend zu schützen. Darüber hinaus
sehen wir es bei Konzepten wie der Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes
als bedeutend an, grundsätzliche Aussagen und Planungen zur zukünftigen
Weiterentwicklung des Ortes in Bezug auf die Flächenpolitik zu
treffen. Bei Gewerbeflächenplanungen soll und muss auch der Mittelstand und
das Handwerk eine entsprechende Würdigung und Berücksichtigung finden, da das
Handwerk traditionell ein besonders eng mit Kommunen verbundener
Wirtschaftsbereich ist. Die Suche und Entwicklung neuer geeigneter Standorte
gestaltet sich gerade für das Handwerk und kleinere mittelständische
Unternehmen derzeit in vielen Regionen häufig schwierig. Zum Erhalt sowie zur
Schaffung geeigneter Standortvoraussetzungen für diese Unternehmen sowie für
Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe bitten wir die angeführten Hinweise
und Belange verstärkt in die generellen Planungen miteinzubeziehen. Um
ansiedelungswilligen Betrieben, auch mit kleinen und mittleren
Betriebsgrößen, wie z.B. im Handwerk, die Möglichkeit zur Standortverlagerung
oder -neugründung zu geben, sollten, neben den bereits angeführten Aspekten,
auch kleinflächige, handwerklich geprägte Betriebe angemessene
Berücksichtigung sowohl im Planungsprozess als auch im Vergabeprozess von
gewerblich nutzbaren Flächen finden. Dazu regen wir neben anderen geeigneten
Maßnahmen generell an, Flächenparzellierungen sowie zu treffende
Festsetzungen zur Bebaubarkeit auf deren Eignung für die oben angeführten
Betriebsgrößen und Nutzungen zu prüfen und entsprechend zu verankern. Wir begrüßen es, wenn der neu zu erstellende Plan mit
seinen entsprechenden Planunterlagen und -teilen auch auf Belange des
Handwerks weiter mit eingehen könnte. Handwerk in der Gemeinde Offenberg Bezugnehmend auf die Wirtschaftsstruktur möchten wir
anführen, dass das Handwerk in der Gemeinde Offenberg eine nicht unbedeutende
Wirtschaftskraft darstellt. Stand 31.12.2021 waren aus dem Gemeindegebiet
insgesamt 60 Handwerksbetriebe bei der Handwerkskammer eingetragen
(angeführte Gesamtzahl ohne Filialen). Die Daten zeigen, dass im Gemeindegebiet funktionierende
klein- und mittelständische Strukturen mit einem entsprechenden
Arbeitsplatzangebot vorhanden sind. Dies belegen auch entsprechende
Strukturdaten. Mit 18,0 Handwerksbetrieben je 1.000 Einwohnern liegt die
Handwerkerdichte im Gemeindegebiet in etwa im Landkreisschnitt (18,7
Handwerksbetriebe je 1.000 Einwohner) und des Regierungsbezirks (18,1) sowie
über dem Landes- (16) und Bundesdurchschnitt (12). Dabei weist
auch der Landkreis Deggendorf stärkere Strukturdaten für das Handwerk aus als
andere Regionen in Deutschland:
Hinweise und Anregungen zu einzelnen Passagen und
Themenkomplexen in der Begründung zum Flächennutzungsplan Zu einzelnen
von den vorliegenden Planunterlagen aufgegriffenen Themenkomplexen können aus
Sicht des Handwerks Anmerkungen, Hinweise und Anregungen von uns gegeben
werden. Dazu bitten wir um Beachtung unserer Ausführungen in der beiliegenden
Anlage dieses Schreibens. Einzelanregungen und -betroffenheiten von Betrieben Im Zuge der uns vorgelegten Unterlagen haben wir alle im
Gemeindegebiet ansässigen Handwerksbetriebe, die in der Handwerksrolle bei
der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz eingetragen sind, angeschrieben.
In diesem Zuge haben wir bislang keine Rückmeldung mit negativen
Einzelbetroffenheiten von Betrieben zu den vorgelegten Planungen erhalten. Im Zuge des Weiteren Verfahrens bitten wir die hier im
Schreiben angeführten Hinweise, Anregungen und Bedenken zu prüfen und in den
weiteren Planungen nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Weitere
Informationen zu den Planungen liegen uns aktuell nicht vor. Wir bitten Sie,
uns im weiteren Verfahren zu beteiligen und nach § 3 Abs. 2 BauGB über das
Ergebnis zu informieren. Anlage zur Stellungnahme Im Rahmen der Stellungnahme der Handwerkskammer
Niederbayern-Oberpfalz ergänzende Anmerkungen, Hinweise und Anregungen zu
aufgegriffenen Themenkomplexen Stellungnahme zur Neuaufstellung Flächennutzungsplan der
Gemeinde Offenberg Innenbereich / Gemischte und gewerbliche Bauflächen /
Mischnutzung / Städtebau / Siedlungs- und Nutzungsstruktur /
Handwerkerstandorte / Entwicklung am Standort: In durchmischten Strukturen finden vor allem kleine
(mittelständische) Betriebe, oftmals gute Produktions- und Absatzbedingungen vor.
Die Entfaltungsmöglichkeiten des Handwerks sowie lokaler Gewerbebetriebe
werden in durchmischten Gebieten aber zunehmend erschwert. Früher
selbstverständliche Formen des Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten, auch
mit einer klassischen Mischbebauung in Stadt- und Ortszentren, werden von
vielen Einwohnern heutzutage oft nicht mehr in der Art und Weise akzeptiert
wie in der Vergangenheit. Daher sollten
Maßnahmen zur Standortsicherung von bestehenden Gewerbe-/ Handwerksbetrieben,
zum Beispiel bei der Entwicklung neuer Bebauungspläne, speziell auch in
Hinblick auf immissionsschutzrechtliche Problematiken, aber auch bei der
Aufstellung von Entwicklungsplänen o. ä. generell eine hohe Bedeutung
zukommen. Handwerksbetrieben, die eine Verbundenheit zum Stadt-/Ortszentrum
aufweisen beziehungsweise die, die durchmischte Siedlungsstrukturen mit
fördern, sollten weiterhin geeignete Entwicklungsmöglichkeiten für ihre
Standorte dort eingeräumt werden. Drüber hinaus begrüßt das Handwerk generell Maßnahmen, die
zur Förderung der Innenentwicklung als auch insbesondere zur Förderung von
Nutzungsmischungen beitragen. Für die Entwicklung durchmischter baulicher Strukturen
(Nutzungsmischungen) spricht eine Vielzahl an Aspekten. In diesem
Zusammenhang ist beispielsweise generell anzuführen, dass eine kleinräumig
verschränkte Entwicklung von verschiedenen Funktionalitäten, wie zum Beispiel
Wohnen, Freizeit, aber auch Arbeiten und Versorgung Lebensqualität sichern
kann. Wir möchten
ergänzend anführen, dass die Schaffung nutzungsgemischter Gebiete auch ein
wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Stabilität von Zentren
sein kann. In Ortschaften und Städten der kurzen Wege kann beispielsweise
auch das Handwerk einen maßgeblichen Beitrag durch seine Angebote alltäglicher
Dienste und Produkte leisten und somit zusätzliche Verkehre vermieden werden. Gleichzeitig möchten wir in diesem Zusammenhang darauf
hinweisen, dass gerade Handwerksbetriebe häufig auf die gesamte
Gemeindefläche verteilt sind und ihre Standorte auch in gewachsenen,
gemischten Strukturen haben. Diese Ausgangslage sollte speziell in den
weiteren Planungen mit Berücksichtigung finden. Außerdem profitieren bei gleichzeitigem Schutz des
Außenbereichs Handwerksbetriebe oftmals von einer gewissen Flexibilisierung
bei der Entwicklung bestehender Strukturen an ihren, auch nicht zentralen,
Standorten. Dementgegen stehen jedoch oftmals Genehmigungsproblematiken
aufgrund der vorhandenen Lage in bzw. in unmittelbarer Nähe zum
Außenbereichsflächen. Daher sollten
aus unserer Sicht sowohl in der Planung als auch in der Genehmigungspraxis
Spielräume genutzt werden, um Existenzgründungen und Betriebserweiterungen
durch gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen und Nutzungsänderungen
kostengünstig, zeitnah und vor allem unbürokratisch im Sinne der Förderung
betrieblicher Existenzen im KMU-Bereich zu ermöglichen. Neben der Entwicklung
neuer Betriebsstandorte ist besonders im Handwerk und bei kleineren
Unternehmen die (Weiter-)Entwicklung bestehender Betriebsstandorte von großer
Bedeutung. Mit Unterstützung solcher Vorhaben könnten auch weiteren
Flächenverbräuchen im ländlichen Raume entgegengewirkt werden. Immissionsschutz: Der Standortsicherung bestehender
Gewerbe-/Handwerksbetriebe sollte wie bereits angeführt speziell auch unter
dem Gesichtspunkt immissionsschutzrechtlicher Problematiken eine hohe
Bedeutung zukommen. Gerade bestehende Betriebsstandorte sollten durch
heranrückende Wohnbebauung oder planungsrechtliche Maßnahmen nicht gefährdet
werden. Neben der Entwicklung neuer Betriebsstandorte ist besonders im
Handwerk und bei kleineren Unternehmen die (Weiter-) Entwicklung bestehender
Betriebsstandorte von großer Bedeutung. Verkehrs- und Straßennetz: Die vorliegenden Planunterlagen gehen auch auf den für
Gewerbe-/Handwerksbetriebe sehr wichtigen Themenkomplex des Verkehrs ein. Hierzu ist
generell anzuführen, dass sich öffentliche Diskussionen sowohl über den
Zustand des nationalen Straßennetzes, als auch über deren Bedeutung,
intensivieren. Bei der Planung und Verteilung öffentlicher Mittel zum
Infrastrukturausbau müssen aus unserer Sicht die Prioritäten weiterhin den
bestehenden Hauptverkehrsträgern, gemessen an ihrer Bedeutung, auch für den
Wirtschaftsverkehr und die Region, gerecht werden. Dies sollte sich im
Bedarfsfall auch in Planungen wiederfinden. Ursachen für Defizite im Bereich der Verkehrsinfrastruktur
sind neben einer zuletzt stetigen Zunahme des Transport- und
Verkehrsaufkommens auch Verzögerungen bei wichtigen Sanierungen, Ausbau- und
Neubaumaßnahmen. Nach verschiedenen Erhebungen sieht sich ein nicht
unbedeutender Teil der Betriebe in seiner Geschäftstätigkeit durch Probleme
im Verkehrsinfrastrukturbereich beeinträchtigt. Um generelle Verbesserungen zu erreichen, können auch die
Kommunen einen Beitrag leisten. Auf kommunaler Ebene sollte generell ein
Schwerpunkt auf den langfristigen und strategischen Erhalt sowie die
Ertüchtigung der vorhandenen Straßeninfrastruktur gelegt werden. Dabei ist zu
beachten, dass ein hoher Anteil des Wirtschaftsverkehrs auch lokal
abgewickelt wird, bei dem ein Teil der Güter in einem überschaubaren Radius
transportiert wird bzw. Kunden zu erreichen sind. Dabei wird die Straße
Verkehrsträger Nummer eins bleiben. Die Beseitigung von Straßenengpässen und
Mängeln in der Infrastruktur, auch in kommunalen Straßennetzen, sind deshalb
wichtige Maßnahmen im Einflussbereich der Kommunen. ÖPNV:
Der Themenbereich ÖPNV nimmt auch für einen Teil der
Mitarbeiter im Handwerk und vor allem für die Auszubildenden in der beruflichen
Bildung eine zentrale Bedeutung ein. Daher ist es
aus unserer Sicht bei kommunalen ÖPNV-Planungen wichtig, dass neben den
klassischen Schülerverkehren auch die Belange der Auszubildenden ausreichend
mit einbezogen werden. Das betrifft sowohl Fahrten zu den Berufsschulen, aber
vor allem auch Fahrten der Auszubildende ohne eigene Fahrerlaubnis zu ihren
Ausbildungsbetrieben. Dabei ist, um ein Beispiel zu nennen, auch ein
entsprechendes Angebot zu den ganzjährigen Arbeitszeiten der Auszubildenden,
die teilweise von Schulzeiten abweichen, sicherzustellen. Telekommunikation: Dass dieser für die lokale Wirtschaft sehr wichtige Bereich
mit Eingang in die Planungen findet wird von unserer Seite grundsätzlich
begrüßt. Neben Themen der Ver- und Entsorgung, der Verkehrsanlagen usw. sehen
wir den Bereich der Telekommunikation als zentral an. Den Mobilfunk,
den fast jeder Mensch in ganz Bayern tagtäglich nutzt, wird nur zukunftsfähig
werden – was nahezu auch ein Großteil der Menschen fordert – wenn flächendeckende
und leistungsfähige Infrastruktur dazu geschaffen wird. Dazu werden auch neue
und ausgebaute Mobilfunkstandorte notwendig gebraucht. Dieses Bewusstsein
muss in der Bevölkerung ankommen. Wenn möglich, sollten auch hier auf
kommunaler Ebene bereits frühzeitig Planungen ergriffen bzw. notwendige
Schritte dazu in den Planungen berücksichtigt werden. Die Telekommunikationsinfrastruktur – sowohl kabelgebunden
als auch mobil – nimmt eine bedeutende Rolle für das Handwerk ein. Gerade in
ländlichen Regionen Ostbayerns ist noch nicht überall die mobile und auch
kabelgebundene Breitbandinfrastruktur vorhanden, die notwendig ist. Ein
zunehmend flächendeckender Glasfaserausbau gilt auch als Basis für einen
weiteren modernen Mobilfunknetzausbau, der nicht nur in Ballungsräumen
erreicht werden muss. Auch auf diesen Bereich haben Kommunen Einfluss, z. B.
im Rahmen der Ausgestaltung von Breitbandausbauprojekten oder bei der Planung
und dem Bau weiterer Mobilfunkanlagen. |
Die Hinweise, Anregungen und Bedenken - auch in der Anlage des
Schreibens - werden geprüft und in weiteren Planungen nach Möglichkeit
berücksichtigt. Die Handwerkskammer Niederbayern / Oberpfalz wird auch im weiteren
Verlauf des Verfahrens beteiligt und informiert. Die in der Anlage enthaltenen Hinweise, Anregungen und Bedenken werden
geprüft und - wo möglich - berücksichtigt. |
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