Sitzung: 29.03.2023 Gemeinderat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
wir
bedanken uns für die Beteiligung am oben genannten Verfahren. Es
ist zu begrüßen, dass mit einem Bebauungsplan für das gesamte Betriebsgelände
eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt wird. Da
die Lichtemission im vorliegenden Bebauungsplan nicht angesprochen
wird, möchten wir folgende relevante Kriterien für die Planung zu bedenken
geben: Wir
empfehlen ein übergreifendes Beleuchtungskonzept zu erstellen, damit die
Bedürfnisse der Menschen und aller anderen Organismen überall optimal erfüllt
werden. Ebenso können Kosten und Energie eingespart werden. Folgende
Kriterien sollten beachtet werden: Licht
zweckgebunden einsetzen, d. h. nur wenn tatsächlich notwendig. Lichtintensität
sinnvoll begrenzen. Licht
nur auf die Nutzfläche lenken. Licht
nicht dauerhaft einschalten, sondern nur, wenn es benötigt wird. Lichtfarbe
mit geringst möglichem Blauanteil (weniger 3000 Kelvin). Insbesondere
die Lichtintensität und Lichtfarbe beeinträchtigen Menschen und nachtaktive
Tiere wie Igel, Fledermäuse, Insekten und andere. Deshalb sollte die
Intensität des Lichts situationsangepasst und angemessen sein, auf keinen
Fall überdimensioniert. Das Kontrastpotenzial einer Fläche beeinflusst die
so genannte Leuchtdichte, also die Wahrnehmung, die das Auge von der
Helligkeit einer Fläche hat (gemessen in Candela pro Fläche, cd/m2): Je mehr
eine Fläche das Licht zurückstrahlt, desto niedriger kann die Lichtstärke
sein. Geeignete
Maßnahmen zur Reduktion der Lichtintensität sind: •
Im Vorfeld
nächtliches Verkehrsaufkommen messen und Lichtstärke an den Verkehr zeitlich
und saisonal anpassen: Stoßzeiten erfordern eine höhere Lichtstärke als
spätere Nachtstunden. •
Reflektortechnik und
Farbuntergrund zur Kontraststeigerung einsetzen. •
Maximale
Leuchtdichten im urbanen Raum von 50−100 cd/m2 für Flächen unter 10 m2
und 2- 5 cd/m2 für Flächen über 10 m2 einplanen (zum Vergleich: Taghimmel hat
3000 cd/m2, Vollmondhimmel 0,02 cd/m2). •
Größere Flächen mit
mehreren Lichtquellen geringerer Leuchtdichte beleuchten als mit einer
starken Lichtquelle. Mehr
Informationen finden sie in der Anlage „Leitfaden zur Eindämmung der
Lichtverschmutzung“ als PDF. Ebenso
ist Regenwasserrückhalt nicht angesprochen. Bei den zu erwartenden Klimaveränderungen
mit trockenen und heißen Phasen und Starkregenereignissen, sollte für das
Oberflächenwasser geeignete Vorkehrungen getroffen werden, damit das Wasser
vor Ort versickern kann oder in Brauchwasserzisternen gesammelt wird.
Begrünte Dächer halten große Mengen an Regenwasser zurück. Daher regen wir
an, diese Möglichkeit mit einzubeziehen. Ein
weiterer Punkt betrifft die anzustrebende Klimaneutralität: Zugunsten
der Aufgabe, innerhalb des Wirkungskreises der Gemeinden wie auch im Bereich
privater Baumaßnahmen innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes zu
„Klimaneutralität“ zu kommen (gemäß internationalen und nationalen
Verpflichtungen längstens bis 2040, also innerhalb von 17 Jahren), regen wir
außerdem, unabhängig vom vorliegenden Bebauungsplan, an •
die CO2-Bilanz der
geplanten Baumaßnahmen zu ermitteln (in verschiedenen Bauvarianten), •
in Bezug auf
CO2-Emissionen günstige Bauweisen zu wählen (z. B. Bevorzugung von Holzbau,
Wiedernutzung / Recycling von Baustoffen), •
die
Verkehrseinrichtungen und -anbindung in Bezug auf Energieverbrauch und
CO2-Emissionen zu optimieren (z. B. Anfahrt für Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter mit Fahrrad / E-Bike vorsehen mit der entsprechenden
Infrastruktur) und •
die
Energieversorgung der entstehenden Gebäude in Bezug auf eine Minimierung der
Emissionen von Treibhausgasen zu planen (z. B. Einplanung Solarwärme,
Photovoltaik; ggf. Kraft-Wärme-Kopplung u. ä.; Dämmung /
Energierückgewinnung) |
Eine
Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes kann im Zuge der betrieblichen Entwicklung
sinnvoll sein. Im Bebauungsplan wird dazu allerdings kein
Regelungserfordernis gesehen: Das Plangebiet liegt innerhalb des
Siedlungsbereiches, so dass keine lichtempfindlichen Habitate von Tieren
beleuchtet werden. Trotz des langjährig bestehenden Betriebes gab es bislang
keine Konflikte mit Lichtblendungen in der Umgebung, davon ist aufgrund der
zweckorientierten und angepassten Beleuchtung auch weiterhin auszugehen.
Zeitliche Vorgaben zum Betrieb einer Beleuchtung wären im Rahmen eines
Bebauungsplanes ohnehin nicht regelbar, sondern bleiben einem
Zulassungsverfahren vorbehalten. Es
handelt sich um ein vollständig bebautes Gewerbegebiet. Eine bauliche
Verdichtung in der Fläche ist nicht vorgesehen. Insofern ist eine zwingende
Änderung der Regenentwässerung nicht veranlasst. Eine Sickerfähigkeit dürfte
aufgrund der zeitweilig hohen Grundwasserstände im eingedeichten Gebiet
ohnehin kaum gegeben sein. Die Hinweise zur Klimaneutralität
werden zur Kenntnis und in die Begründung aufgenommen. |
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