Sitzung: 29.03.2023 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten
Planung und bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben
dem Betreff auch unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur
vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als
Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung: Bodendenkmalpflegerische
Belange: Nach unserem bisherigen Kenntnisstand sind keine bekannten
Bodendenkmäler durch die oben genannte Planung betroffen. Wir weisen jedoch
darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht
an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere
Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG unterliegen. Art.
8 Abs. 1 BayDSchG: Wer
Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren
Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur
Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des
Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem
Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen.
Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund
eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer
oder den Leiter der Arbeiten befreit. Art.
8 Abs. 2 BayDSchG: Die
aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche
nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere
Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der
Arbeiten gestattet. Die
unter „F Hinweise Denkmalschutz“ genannten Hinweise zum Bodendenkmal D -2-
7147-0088 treffen auf den Bebauungsplan "Speltenbach", Änd. DB Nr.
7 der Stadt Freyung zu und können hier gestrichen werden. Für
allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung
stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der Bau- und
Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt
an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege
(www.blfd.bayern.de). |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen bzw. beachtet. Die Hinweise unter „F Hinweise Denkmalschutz“ werden
gestrichen. |
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