Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

1.       Der Gemeinderat hat sich mit den Vorentwürfen des Bebauungsplanes, einschließlich Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 16.01.2023 befasst und billigt diese in der vorliegenden Fassung.

 

2.    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit dieser Fassung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.