Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Geplant ist die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für das Gebiet „Pilling“. Der Geltungsbereich des Vorhabens umschließt bereits bestehende Gebäude. In der Begründung wird erwähnt, dass in Zukunft ein weiteres Wohngebäude innerhalb der Ortschaft geplant ist. Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich, an welcher Stelle dieses errichtet werden soll.

 

Die Begründung enthält keine fachlich verwertbaren Informationen zum Immissionsschutz.

 

Hinweis:

Gemäß Begründung ist die landwirtschaftliche Nutzung auf der Hofstelle derzeit aufgegeben. Soweit diese Nutzung jedoch weiterhin rechtlich möglich ist, muss diese Hofstelle auch weiterhin als Emissionsquelle betrachtet werden.

 

Aus immissionsschutzfachlicher Sicht kann derzeit nicht festgestellt werden, wo ein möglicher neuer Immissionsort entsteht, wodurch eine Beurteilung nach aktuellem Stand nicht möglich ist.

 

Im Rahmen der Außenbereichssatzung wird durch den Geltungsbereich lediglich der Innenbereich definiert und damit wird mit dieser Satzung kein Baurecht geschaffen.

 

Diese Satzung heilt lediglich die fehlende Darstellung von Pilling im Flächennutzungsplan als Baufläche. Somit ist diese Satzung die notwendige Grundlage, dass überhaupt ein Bauantrag für ein Wohngebäude gestellt werden kann.

 

Im Zuge des Bauantrages für die Einzelbaugenehmigung ist mit dem konkreten Bauvorhaben der Immissionsschutz dann abzuhandeln. Erst beim konkreten Bauantrag wird sich im Genehmigungsverfahren zeigen an welcher Stelle ein Neubau unter Einhaltung aller gesetzlicher Bestimmungen möglich ist.