Sitzung: 25.01.2023 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
Naturschutzbelange
werden im Rahmen von Außenbereichssatzungen nicht geprüft. Die Satzung
enthält jedoch diesbezüglich entsprechende Aussagen und stellt den
naturschutzfachlich relevanten Bereich der angrenzenden amtlich kartierten
Biotope mit entsprechenden Hinweisen dar. Der Biotopbereich wird laut der
Planung nicht berührt und damit nicht beeinträchtigt. Der
gesamte Satzungsbereich liegt innerhalb des Naturparks Bayerischer Wald,
jedoch außerhalb des „Landschaftsschutzgebiet Bayer. Wald“. Weitere
Schutzgebiete oder nach Naturschutzrecht gesetzlich geschützte Flächen sind
vom Satzungsbereich nicht betroffen. Über
die erforderliche naturschutzrechtliche Erlaubnis wird im Einzelbauvorhaben
entschieden. Im Rahmen dessen ist auch die naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung abzuhandeln. Eine adäquate Ortsrandeingrünung muss bei den
zukünftigen Bauvorhaben gewährleistet sein. Darüber hinaus sind die
artenschutzrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich zu beachten. |
Der Gemeinderat
nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Änderung
der Satzungsunterlagen ist nicht erforderlich. |
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