Sitzung: 24.11.2021 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Beschluss:
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
(BGS/EWS) der Gemeinde Offenberg vom 20.11.1996, in der Folge der
Änderungssatzungen vom 28.10.2003, 22.03.2006 und 22.01.2009 festgesetzten
Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS/EWS) sowie die Einleitungsgebühren (vgl. §
10 BGS/EWS) werden zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den
abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der
Herstellungsbeiträge sowie der Einleitungsgebühren wird die Anpassung
voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze sowie der
Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags- und
Einleitungsgebührensätzen führen.
In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich
wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen
festgestellt werden.