Sitzung: 29.09.2021 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
wir bedanken uns für die Beteiligung am o.g. Verfahren und
die Zusendung der Unterlagen hierzu. Zu der Planung nehmen wir wie folgt
Stellung: Grundsätzlich ist der Bund Naturschutz in Bayern e. V. für
die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen. Unsere Position ist wie folgt: „Um die internationalen Klimaziele in Bayern zu erreichen
ist ein rascher Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig.
Photovoltaik-Anlagen – auf dem Dach und im Freiland – sind neben der
Windkraft das zentrale Element einer zukunftsfähigen Energieversorgung.
Bayern ist für die Nutzung der Sonnenenergie sehr gut geeignet. Der BUND
Naturschutz (BN) strebt daher nach seinem Energiekonzept mit dem Ziel „Bayern
100 Prozent erneuerbar“ bis 2040 das Fünffache der aktuell in Bayern
installierten Photovoltaikleistung an. Grundsätzlich priorisiert der BN Photovoltaik auf Dächern,
an Fassaden und technischen Infrastrukturen. Photovoltaikanlagen auf dem
Dach haben von allen Formen der Erneuerbaren Energien die mit Abstand
geringsten Auswirkungen auf die Biodiversität, auf andere Landnutzungen und
das Landschaftsbild. Das Potential der Photovoltaik auf Dächern und an
Gebäuden ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Zugleich bieten PV-Anlagen
auf dem Dach die Möglichkeit, sie auf kurzem Wege mit dezentralen
Speichermöglichkeiten zu kombinieren. Wir regen daher an, derartige Anlagen
auch von Seite der Gemeinde Offenberg zu fördern. Für die auch im BN-Konzept dringend notwendige Freiflächen-Photovoltaik
und deren Akzeptanz ist eine planerische Steuerung erforderlich, eine
strikte Vermeidung von Anlagen in Vorrangflächen des Naturschutzes und die
Einhaltung von naturschutzfachlichen Vorgaben zur extensiven Nutzung unter
den Modulen. Photovoltaik-Freiflächenanlagen können bei richtiger Planung und
Pflege einen zusätzlichen Gewinn für die Biodiversität bedeuten und damit
wertvolle Trittsteine in der offenen Agrarlandschaft und Elemente eines
Biotopverbundes sein. Es ist ein gleichzeitiger Ausbau von Dach- und
Freiland-Photovoltaik unter dem Motto „So viel Photovoltaik auf Dach wie
möglich – so viel Photovoltaik im Freiland wie nötig“ erforderlich. Im vorliegenden Fall ist vor allem das Landschaftsbild als
gewichtiger belang zu berücksichtigen. Insofern müssen die seitlichen
Eingrünungen in jedem Fall wie festgesetzt realisiert werden. Für die Restflächen westlich, nördlich und östlich der
geplanten Anlage regen wir an, für diese die Entwicklung zu extensiv
genutztem, artenreichen Grünland festzusetzen (auch als Ausgleichsfläche für
die Eingriffe durch die PV-Anlage geeignet). Zugunsten des Landschaftsbildes
kann bzw. sollte dieser artenreiche Grünlandstreifen auf der Westseite
(zwischen PV-Anlage und Feldweg) noch z. B. mit einer Obstbaum-Reihe
kombiniert werden. |
Der Gemeinderat Offenberg nimmt von der
Stellungnahme Kenntnis. Die
grundsätzliche Zustimmung des Bund Naturschutz in
Bayern e. V. für die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen wird zur
Kenntnis genommen. Die Gemeinde
Offenberg nimmt die Anregung zur Kenntnis und ist bemüht auf gemeindeeigenen
baulichen Anlagen bei entsprechender Eignung Dach-Photovoltaikanlagen zu
installieren. Verbindliche Vorgaben in Bebauungsplänen werden nicht
festgelegt, es soll jedem Bauherrn überlassen bleiben, welche Art
erneuerbarer Energien eingesetzt wird. Die Gemeinde
Offenberg strebt die Erstellung eines Konzeptes zur Flächeneignung für
PV-Anlagen an. Aufgrund veränderter Förderrichtlinien des Bundes sind viele
potenzielle Standorte jedoch nicht wirtschaftlich umsetzbar. Daher werden die
zurzeit möglichen Standorte innerhalb landwirtschaftlich benachteiligter
Gebiete vorrangig umgesetzt. Standorte
innerhalb der Förderkulisse entlang der Bundesautobahn A 3 sind zwar in der
Gemeinde Offenberg vorhanden, jedoch liegen diese vollständig innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes „Bayerischer Wald“ oder sind Teil des SPA Gebietes
„Donau zwischen Straubing und Vilshofen“. Dem Hinweis zur
Realisierung der seitlichen Eingrünungen wird durch III. Textliche Festsetzungen
Nr. 0.2. Grünordnung ausreichend Rechnung getragen. Eine Umsetzung der
Pflanzung zu Eingrünung ist damit verbindlich. Ziel der
Planung ist die Förderung nachhaltiger und regenerativer Energieträger und
nicht der Aufbau eines Biotopverbundsystems. Aus diesem Grund sind die
angeführten Ziele (artenreicher Grünlandstreifen, Obstbaumreihe) nicht einschlägig,
eine Ergänzung wird als nicht erforderlich erachtet. |
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