Sitzung: 29.09.2021 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
zu
der Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 24 sowie zu
der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet
Photovoltaik-Freiflächenanlage Hubing“ nehmen wir aus wasserwirtschaftlicher
Sicht wie folgt Stellung: |
Der Gemeinderat Offenberg nimmt von der
Stellungnahme Kenntnis. |
Allgemeiner
Hinweis Im
Bereich der nördlich angrenzenden Grundstücke Fl.-Nrn. 222, 223/2, Gemarkung
Offenberg, soll laut unserem Kenntnisstand eine Deponie der Klasse DK-0
errichtet werden. Entsprechende Voruntersuchungen wurden mittlerweile
abgeschlossen. Die Antragsunterlagen werden unseres Wissens derzeit
erarbeitet. In diesem Zusammenhang wurden auch Überlegungen zu einer
Einbeziehung der Grundstücke Fl.- Nrn. 220 und 221, Gemarkung Offenberg
thematisiert. |
Allgemeiner
Hinweis Der Hinweis zu den parallellaufenden
Planungen zur Errichtung einer DK-0 Deponie auf den nördlich des Plangebietes
liegenden Flurstücken Nr. 222 und 223/3 wird zur Kenntnis genommen. |
Grundwasser
und Wasserversorgung In
dem Planungsgebiet liegen uns keine Beobachtungen des Grundwasserstands vor.
Hangschichtwasser kann nicht ausgeschlossen werden. Belange
der Wasserversorgung sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Wasserschutzgebiete
sind durch das Vorhaben nicht betroffen. |
Zu Grundwasser und Wasserversorgung.: Der Gemeinderat Offenberg nimmt zur
Kenntnis, dass dem Wasserwirtschaftssamt keine Beobachtungen des
Grundwasserstandes vorliegen und Hangschichtwasser nicht ausgeschlossen
werden kann. Eine Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung sind nicht erforderlich. Wasserschutzgebiete sind durch das
Bauvorhaben nicht betroffen. |
Niederschlagswasserbeseitigung
Das
vorgelegte Konzept sieht vor, Niederschlagswasser nicht zu sammeln, sondern
dezentral zu versickern. Gegen eine breitflächige Versickerung des anfallenden
Niederschlagswassers bestehen keine Bedenken. |
Zu Niederschlagswasserbeseitigung: Der Gemeinderat Offenberg nimmt von der
Zustimmung des Konzeptes zur breitflächigen Versickerung des anfallenden
Niederschlagswassers Kenntnis. Das Niederschlagswasser wird innerhalb der
begrünten Flächen der Photovoltaikanlage breitflächig über den belebten
Bodenkörper versickert. Eine Sammlung und Einleitung in Oberflächengewässer
oder das Grundwasser erfolgt nicht. |
Altlasten
und Schadensfälle Über
Altlasten und Schadenfälle im Bereich der o.g. Bauleitplanung liegen uns
keine Er-kenntnisse vor. Hinsichtlich
etwaig vorhandener weiterer Altlasten und deren weitergehende
Kennzeichnungspflicht gemäß Baugesetzbuch sowie der boden- und
altlastenbezogenen Pflichten wird ein Abgleich mit dem aktuellen
Altlastenkataster des Landkreises empfohlen. Es wird empfohlen, bei evtl.
erforderlichen Aushubarbeiten das anstehende Erdreich generell von einer
fachkundigen Person organoleptisch beurteilen zu lassen. Bei offensichtlichen
Störungen oder anderen Verdachtsmomenten (Geruch, Optik, etc.) ist das
Landratsamt bzw. das WWA Deggendorf zu informieren. |
Zu
Altlasten und Schadensfälle: Es wird zur Kenntnis genommen, dass dem
WWA Deggendorf keine Altlasten und Schadfälle im Bereich der Bauleitplanung
zum Sondergebiet Photovoltaik Hubing bekannt sind. Ein Abgleich mit dem aktuellen
Altlastenkataster des Landkreises Deggendorf ergab, dass keine Altlasten im
Bereich des Plangebietes und der angrenzenden Flurstücke (Fl.nr. 220, 220/2,
221,222/2) im Altlastenkataster erfasst sind. Baubedingt sind keine Aushubarbeiten
erforderlich, die über die derzeitige Pflugsohltiefe hinausgehen.
Aushubarbeiten sind nur punktuell und nur in geringer Tiefe für die
Errichtung der Trafostationen erforderlich. Der Hinweis zur organoleptischen
Beurteilung durch eine fachkundige Person ist bereits in den textlichen
Hinweisen unter 3. Belange der Wasserwirtschaft enthalten. |