Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

zu der Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 24 sowie zu der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Hubing“ nehmen wir aus wasserwirtschaftlicher Sicht wie folgt Stellung:

 

 

Der Gemeinderat Offenberg nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.

 

 

 

Allgemeiner Hinweis

Im Bereich der nördlich angrenzenden Grundstücke Fl.-Nrn. 222, 223/2, Gemarkung Offenberg, soll laut unserem Kenntnisstand eine Deponie der Klasse DK-0 errichtet werden. Entsprechende Voruntersuchungen wurden mittlerweile abgeschlossen. Die Antragsunterlagen werden unseres Wissens derzeit erarbeitet. In diesem Zusammenhang wurden auch Überlegungen zu einer Einbeziehung der Grundstücke Fl.- Nrn. 220 und 221, Gemarkung Offenberg thematisiert.

 

Allgemeiner Hinweis

Der Hinweis zu den parallellaufenden Planungen zur Errichtung einer DK-0 Deponie auf den nördlich des Plangebietes liegenden Flurstücken Nr. 222 und 223/3 wird zur Kenntnis genommen.

 

Grundwasser und Wasserversorgung

In dem Planungsgebiet liegen uns keine Beobachtungen des Grundwasserstands vor. Hangschichtwasser kann nicht ausgeschlossen werden.

 

Belange der Wasserversorgung sind von dem Vorhaben nicht betroffen.

 

Wasserschutzgebiete sind durch das Vorhaben nicht betroffen.

 

Zu Grundwasser und Wasserversorgung.:

Der Gemeinderat Offenberg nimmt zur Kenntnis, dass dem Wasserwirtschaftssamt keine Beobachtungen des Grundwasserstandes vorliegen und Hangschichtwasser nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Eine Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind nicht erforderlich.

 

Wasserschutzgebiete sind durch das Bauvorhaben nicht betroffen.

 

Niederschlagswasserbeseitigung

Das vorgelegte Konzept sieht vor, Niederschlagswasser nicht zu sammeln, sondern dezentral zu versickern. Gegen eine breitflächige Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers bestehen keine Bedenken.

 

Zu Niederschlagswasserbeseitigung:

Der Gemeinderat Offenberg nimmt von der Zustimmung des Konzeptes zur breitflächigen Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers Kenntnis.

Das Niederschlagswasser wird innerhalb der begrünten Flächen der Photovoltaikanlage breitflächig über den belebten Bodenkörper versickert. Eine Sammlung und Einleitung in Oberflächengewässer oder das Grundwasser erfolgt nicht.

 

Altlasten und Schadensfälle

Über Altlasten und Schadenfälle im Bereich der o.g. Bauleitplanung liegen uns keine Er-kenntnisse vor.

 

Hinsichtlich etwaig vorhandener weiterer Altlasten und deren weitergehende Kennzeichnungspflicht gemäß Baugesetzbuch sowie der boden- und altlastenbezogenen Pflichten wird ein Abgleich mit dem aktuellen Altlastenkataster des Landkreises empfohlen.

 

Es wird empfohlen, bei evtl. erforderlichen Aushubarbeiten das anstehende Erdreich generell von einer fachkundigen Person organoleptisch beurteilen zu lassen. Bei offensichtlichen Störungen oder anderen Verdachtsmomenten (Geruch, Optik, etc.) ist das Landratsamt bzw. das WWA Deggendorf zu informieren.

 

Zu Altlasten und Schadensfälle:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass dem WWA Deggendorf keine Altlasten und Schadfälle im Bereich der Bauleitplanung zum Sondergebiet Photovoltaik Hubing bekannt sind.

 

Ein Abgleich mit dem aktuellen Altlastenkataster des Landkreises Deggendorf ergab, dass keine Altlasten im Bereich des Plangebietes und der angrenzenden Flurstücke (Fl.nr. 220, 220/2, 221,222/2) im Altlastenkataster erfasst sind.

 

Baubedingt sind keine Aushubarbeiten erforderlich, die über die derzeitige Pflugsohltiefe hinausgehen. Aushubarbeiten sind nur punktuell und nur in geringer Tiefe für die Errichtung der Trafostationen erforderlich.

 

Der Hinweis zur organoleptischen Beurteilung durch eine fachkundige Person ist bereits in den textlichen Hinweisen unter 3. Belange der Wasserwirtschaft enthalten.