Sitzung: 29.09.2021 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
Bitte die Ortsfeuerwehr nach
Fertigstellung in das Objekt einweisen. Aus der Sicht des abwehrenden Brandschutzes bestehen gegen o.g.
Bauleitplanverfahren grundsätzlich keine Bedenken. Folgende Hinweise bitte ich jedoch zu beachten: |
Der Gemeinderat Offenberg nimmt von der Stellungnahme Kenntnis. Die Hinweise des Kreisbrandrates Schraufstetter werden dem
Vorhabenträger, sowie dem Anlagenbetreiber durch die Gemeinde Offenberg zur
Kenntnis gegeben und sind zu beachten. |
Flächen für die Feuerwehr Zu den Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist
eine Feuerwehrzufahrt erforderlich. Bei Feuerwehrzufahrten sowie Aufstell-
und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind auf Privatgrundstücken
entsprechend der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) Ausgabe
Oktober 2018 (vgl. AllMBl Nr. 12/2018 Lfd. Nr. A 2.2.1.1) die Vorgaben der
„Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ einzuhalten. |
Flächen für die Feuerwehr Der Zugang zu den Flächen der PV-Anlage
wird durch ein ausreichend dimensioniertes Zufahrtstor im Sicherheitszaun der
PV-Anlage gewährleistet. Bei Feuerwehrzufahrten sowie Aufstell- und
Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind auf Privatgrundstücken entsprechend
der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) Ausgabe Oktober 2018
(vgl. AllMBl Nr. 12/2018 Lfd. Nr. A 2.2.1.1) die Vorgaben der „Richtlinie
über Flächen für die Feuerwehr“ einzuhalten. |
Ansprechpartner Um einen Ansprechpartner im Schadensfall erreichen zu können, muss am
Zufahrtstor deutlich und dauerhaft die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen
für die bauliche Anlage angebracht sein und der örtlichen Feuerwehr
mitgeteilt werden. |
Ansprechpartner Um im Schadensfall einen Ansprechpartner erreichen zu können, ist
insbesondere am Zufahrtstor der PV-Anlage deutlich und dauerhaft ein Schild
mit den Ansprechpartnern und den Erreichbarkeiten im Schadensfall anzubringen
und der örtlichen Feuerwehr mitzuteilen. |
Feuerwehrplan Wegen der Besonderheiten von Photovoltaikanlagen ist ein Feuerwehrplan
nach DIN 14095 erforderlich. Neben den nach DIN 14095 erforderlichen Angaben
sollte die Leitungsführung bis zum/zu den Wechselrichter/-n und von dort bis
zum Übergabepunkt des Energieversorgungsunternehmens erkennbar sein. Der Feuerwehrplan ist dem zuständigen
Kreisbrandmeister (Herrn KBM Wagner Stefan) zur Durchsicht und Freigabe
vorzulegen. |
Feuerwehrplan Der Vorhabensträger hat einen Feuerwehrplan nach DIN 14095 in
Absprache mit der zuständigen Feuerwehr zu erstellen und an diese zu
übergeben. In den Plänen ist die Leitungsführung bis zum Wechselrichter und
bis zum Übergabepunkt des EVU darzustellen. Der Feuerwehrplan ist der zuständigen
Feuerwehr und dem zuständigen Kreisbrandmeister (Herrn KBM Wagner Stefan) zur
Durchsicht und Freigabe vorzulegen. |
Zugänglichkeit Sollte der Betreiber eine gewaltlose
Zugangsmöglichkeit für die Feuerwehr schaffen wollen, kann am Zufahrtstor ein
Feuerwehr-Schlüsseldepot Typ 1 (nicht VdS-anerkannt) vorgesehen werden. |
Zugänglichkeit Der Zugang zu den Flächen der PV-Anlage wird durch ein ausreichend
dimensioniertes Zufahrtstor im Sicherheitszaun der PV-Anlage gewährleistet.
Zur dauerhaften Sicherstellung des Zugangs für die Feuerwehr ist hierfür am
Eingangstor zur PV-Anlage ein Schlüsseltresor Typ 1 (nicht VdS-anerkannt) zu
installieren. Die oben aufgeführten Hinweise zum Brandschutz sind unter IV.
Textliche Hinweise in den Bebauungsplan aufzunehmen. |