Sitzung: 29.09.2021 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
Das
Plangebiet liegt nicht in einem wasserwirtschaftlich empfindlichen Bereich.
Oberflächengewässer sind in einem Umkreis von 60 Metern nicht vorhanden. Die
Lage der Kompensationsfläche steht noch nicht fest. Eine
Wasserversorgungsanlage ist nicht erforderlich. Trinkwasserschutzgebiete sind
nicht betroffen. Ein Abwasseranfall ist nicht zu erwarten. Das anfallende
Niederschlagswasser kann oberflächlich versickern. Es
wird vorgeschlagen, in den textlichen Hinweisen zur Wasserwirtschaft IV Nr. 3
folgenden Absatz aufzunehmen: Der
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Öle im Bereich von Trafos und
Wechselrichtern) hat entsprechend den einschlägigen Vorschriften der
Bundesanlagenverordnung – AwSV – zu erfolgen. Zur
Niederschlagswasserbeseitigung ist die Stellungnahme des
Wasserwirtschaftsamtes zu beachten. |
Der Gemeinderat Offenberg nimmt zur
Kenntnis, dass das Plangebiet nicht in einem wasserwirtschaftlich
empfindlichen Bereich liegt, Oberflächengewässer in einem Umkreis von 60 m
nicht vorhanden sind und die Lage der Kompensationsflächen noch nicht
feststeht. Es wird zur Kenntnis genommen, dass
Trinkwasserschutzgebiete nicht betroffen sind. Eine Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung sind nicht erforderlich. Das Niederschlagswasser wird
innerhalb der begrünten Flächen der Photovoltaikanlage breitflächig über den
belebten Bodenkörper versickert. Eine Sammlung und Einleitung in
Oberflächengewässer oder das Grundwasser erfolgt nicht. Folgender Hinweis ist in IV. Textliche
Hinweise Nr. 3 Belange der Wasserwirtschaft aufzunehmen: Der
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Öle im Bereich von Trafos und
Wechselrichtern) hat entsprechend den einschlägigen Vorschriften der
Bundesanlagenverordnung – AwSV – zu erfolgen. Es wird auf die Abwägung zur Stellungnahme
des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 27.07.2021 verwiesen. |
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