Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Metten-Offenberg hat in der Sitzung am 29.10.2020 Kenntnis von der o.g. Planung der Gemeinde Offenberg erhalten.

 

Grundsätzlich werden gegen die Planung keine Einwände erhoben. Der Zweckverband Abwasser ist durch die Planung in Bezug auf die Abwasserbeseitigung berührt. Es ist sicherzustellen, dass nur Abwasser zur Kläranlage des Zweckverbandes geleitet wird.

 

Auf die Meldepflichten des übergangsweisen Abwasserkonzeptes bis zum Neubau der Kläranlage des Zweckverbandes wird hingewiesen. Diese sind verpflichtend einzuhalten. Ein entsprechender Hinweis ist in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

Die Abflussverhältnisse in den Vorflutern dürfen nicht verschärft werden. Entsprechende Rückhalteeinrichtungen sind im Bebauungsplan vorgesehen. Die Funktionalität ist zu gegebener Zeit zu prüfen und nachzuweisen.

 

Die Hinweise werden beachtet.

 

 

 


Gemeinderat Josef Heigl noch nicht anwesend.