Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung teilen wir Ihnen mit, dass gegen das von Ihnen aufgeführte o.g. Bauleitplanverfahren grundsätzlich keine Einwände bestehen.

 

Hinsichtlich der vorgelegten Planunterlagen weisen wir darauf hin, dass die einschlägigen Vorschriften in Bezug auf Erschließungsstraßen und Wendeanlagen (RASt 06) zur Benutzung durch moderne 3-achsige Abfallsammelfahrzeuge (nach § 16 DGUV Vorschrift 43) zu beachten sind.

 

So sind bei Sackstraßen grundsätzlich Wendeplatten mit einem Durchmesser von mind. 18 m vorzusehen. In begründeten Ausnahmefällen können geeignete Wendehämmer eingerichtet werden. Diese sind so anzulegen, dass nur ein- oder zweimaliges Zurückstoßen erforderlich ist.

 

Auch entsprechende Freihaltezonen an den Außenseiten von Wendeanlagen für Fahrzeugüberhänge sind zu berücksichtigen. Diese können bei Wendeplatten bis zu 2 m und bei Wendehämmern an den Heckseiten der Fahrzeuge bis zu 2,7 m betragen. In Kurvenbereichen, sowie an Ein- und Ausfahrten, sind die Straßen so zu bemessen, dass mindestens die Schleppkurven der  eingesetzten Abfallsammelfahrzeuge berücksichtigt sind (Fahrzeuglänge 10 m).

 

Nach den vorliegenden Planunterlagen soll die Abfallentsorgung der Objekte über die nach Süden geplante Anliegerstraße erfolgen. Die als Sackgasse vorgesehene Straße muss hierfür mit einer Wendeplatte für 3-achsige Abfallsammelfahrzeuge nach den o.g. Vorgaben ausgeführt werden. Unter diesen Voraussetzungen können die Stellplätze für die Abfallbehälter auf Antrag über eine Privatstraße angefahren werden. In diesem Fall wäre die Erteilung einer Haftungsfreistellung für den ZAW Donau-Wald bzw. das AKU Donau-Wald zwingend erforderlich.

 

Die Ausweisung und optimale Gestaltung von ausreichenden Stellplätzen für Abfallbehälter des praktizierten 3-Tonnen-Holsystems (Restmüll, Papier, Bioabfälle) am Grundstück und für die Bereitstellung am Straßenrand zur Leerung ist vorzusehen.

 

Hinsichtlich der Nutzung der geplanten Objekte als „Seniorenzentrum“ mit Pflegezimmer, Tagespflegeeinrichtung, ergänzenden Serviceleistungen, Cafe usw. ist mit einem entsprechend hohen Platzbedarf für die Abfallbehälter zu rechnen. Die Auswahlkriterien bei der Ermittlung des Standorts für notwendige Müllnormgroßbehälter mit 1.100 Liter Füllraum sind dabei zu berücksichtigen.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Die Hinweise werden beachtet.

 

Die Wendemöglichkeiten sind ausreichend bemessen.

 

 

 


Gemeinderat Josef Heigl noch nicht anwesend.