Sitzung: 30.06.2021 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf sieht
grundsätzlich die Belange der
Landwirtschaft weitgehend berücksichtigt. Die Bewirtschaftung der
angrenzenden Flächen bzw. umliegenden landwirtschaftlichen Flächen darf durch
die geplante Maßnahme nicht beeinträchtigt werden. D.h. die künftigen
Anwohner sind darauf hinzuweisen, dass das geplante Vorhaben an
landwirtschaftlich genutzte Flächen angrenzt bzw. sich in unmittelbarer Nähe
dazu befindet und somit allgemein
übliche Emissionen aus der Landwirtschaft, z.B. durch Staub bei der
Bodenbearbeitung, bei der Heuwerbung oder bei der praxisüblichen Ausbringung
von Produktionsmitteln ortsüblich und insofern hinzunehmen sind. Grundsätzlich ist eine ordnungsgemäße
Landwirtschaft auf den benachbarten landwirtschaftlichen Flächen von Seiten
der künftigen Anwohner zu dulden. Aus forstlicher Sicht wir
zu der Planung Stellung genommen wie folgt: Im Norden des Bebauungsplanes befindet sich Wald i. S. d. Bayerischen
Waldgesetzes. Bei diesem Wald handelt es sich um eine stabile
Laubholzbestockung unterschiedlichen Alters und Höhen. Der Abstand des Waldes
zur geplanten Baugrenze beträgt 12 Meter. Wegen der Stabilität der Bestockung
bestehen aus forstlicher Sicht gegen die Planung keine Einwände. |
In vorliegenden Entwurf wurde folgender Satz aufgenommen:
|
Gemeinderat Josef Heigl noch nicht anwesend.