Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

nach Durchsicht der eingereichten Planunterlagen bestehen von Seiten des Gesundheitsamtes gegen den oben genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan allgemein keine Einwände, wenn die geltenden Rechtsverordnungen und Normen zu Trinkwasser, Abwasser, Emission und Immission eingehalten werden. Wir setzen voraus, dass die herzustellenden Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung innerhalb des Planungsgebietes den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

 

Bei der Grünflächenplanung, insbesondere bei Wohnbebauung sollte auf allergene Pflanzen wie Hasel, Erle, Birke sowie auf stark giftige Gewächse verzichtet werden. Hinsichtlich lärmschutzrechtlicher Belange wird auf die fachliche Zuständigkeit der unteren Emissionsschutzbehörde hingewiesen.

 

Zudem wird auf die fachliche Zuständigkeit des Amtes für Wasserwirtschaft und Bodenschutz bezüglich Grundwasser sowie ggf. Altlasten relevante Belange hingewiesen.

 

Wir gehen davon aus, dass wir im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren beteiligt werden, da eine abschließende Beurteilung noch nicht möglich ist.

 

Die Hinweise werden beachtet.

 

Im vorliegenden Entwurf wurde die Artenliste unter Verzicht auf die obengenannten Pflanzen ergänzt.

 

 

 


Gemeinderat Josef Heigl noch nicht anwesend.