Sitzung: 30.06.2021 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
nach Durchsicht der eingereichten
Planunterlagen bestehen von Seiten des Gesundheitsamtes gegen den oben
genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan allgemein keine Einwände, wenn die
geltenden Rechtsverordnungen und Normen zu Trinkwasser, Abwasser, Emission
und Immission eingehalten werden. Wir setzen voraus, dass die herzustellenden
Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung innerhalb des Planungsgebietes den
allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Bei der Grünflächenplanung, insbesondere
bei Wohnbebauung sollte auf allergene Pflanzen wie Hasel, Erle, Birke sowie
auf stark giftige Gewächse verzichtet werden. Hinsichtlich
lärmschutzrechtlicher Belange wird auf die fachliche Zuständigkeit der
unteren Emissionsschutzbehörde hingewiesen. Zudem wird auf die fachliche Zuständigkeit
des Amtes für Wasserwirtschaft und Bodenschutz bezüglich Grundwasser sowie
ggf. Altlasten relevante Belange hingewiesen. Wir gehen davon aus, dass wir im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren beteiligt werden, da eine abschließende Beurteilung noch nicht möglich ist. |
Die Hinweise werden beachtet. Im vorliegenden Entwurf wurde die Artenliste unter Verzicht auf die obengenannten Pflanzen ergänzt. |
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Gemeinderat Josef Heigl noch nicht anwesend.