Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss

 

1. Beschreibung des Vorhabens

 

Geplant ist die Ausweitung des Baufeldes auf den Parzellen 1 – 4, um den Bauträgern das Anlegen von südexponierten Gärten zu ermöglichen.

 

2. Eingriffsbeurteilung / Fazit

 

Das Anliegen ist grundsätzlich nachvollziehbar. Wichtig ist, dass zum einen durch eine Vergrößerung des Baufeldes nicht die Baumasse an sich zunimmt. Dies ist durch die zusätzliche textliche Festsetzung mit Beschränkung der Hauptgebäude auf 12 x 15 Meter geregelt. Zum anderen ist darauf zu achten, dass durch eine Verschiebung des Baufeldes nach Norden die Funktionalität und das Entwicklungspotential der festgesetzten öffentlichen Heckenpflanzung in der Ausgleichsfläche nicht gefährdet wird. Im vorliegenden Fall ist ein Mindestabstand von 8 Metern zu Gebäuden zu wahren, um ein freies Wachsen garantieren zu können, Verschattungseffekte zu minimieren und eine Beeinträchtigung der Flächen, beispielsweise durch Wartungsarbeiten am Haus, ausschließen zu können.

 

Mit der Deckblattänderung besteht in der vorgelegten Form kein Einverständnis. Dieses kann bei Erhöhung des Abstandes des Baufeldes zu den Heckenpflanzungen in der nördlichen Ausgleichsfläche auf 8 Meter jedoch in Aussicht gestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dem Hinweis wird gefolgt.

Die Baufenster werden entsprechend abgeändert, damit der geforderte Mindestabstand von 8 m eingehalten wird.