Sitzung: 25.11.2020 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss |
1.
Beschreibung des Vorhabens Geplant
ist die Ausweitung des Baufeldes auf den Parzellen 1 – 4, um den Bauträgern
das Anlegen von südexponierten Gärten zu ermöglichen. 2.
Eingriffsbeurteilung / Fazit Das
Anliegen ist grundsätzlich nachvollziehbar. Wichtig ist, dass zum einen durch
eine Vergrößerung des Baufeldes nicht die Baumasse an sich zunimmt. Dies ist
durch die zusätzliche textliche Festsetzung mit Beschränkung der Hauptgebäude
auf 12 x 15 Meter geregelt. Zum anderen ist darauf zu achten, dass durch eine
Verschiebung des Baufeldes nach Norden die Funktionalität und das
Entwicklungspotential der festgesetzten öffentlichen Heckenpflanzung in der
Ausgleichsfläche nicht gefährdet wird. Im vorliegenden Fall ist ein
Mindestabstand von 8 Metern zu Gebäuden zu wahren, um ein freies Wachsen
garantieren zu können, Verschattungseffekte zu minimieren und eine
Beeinträchtigung der Flächen, beispielsweise durch Wartungsarbeiten am Haus,
ausschließen zu können. Mit
der Deckblattänderung besteht in der vorgelegten Form kein Einverständnis.
Dieses kann bei Erhöhung des Abstandes des Baufeldes zu den Heckenpflanzungen
in der nördlichen Ausgleichsfläche auf 8 Meter jedoch in Aussicht
gestellt werden. |
Dem Hinweis wird gefolgt. Die Baufenster werden entsprechend abgeändert, damit der geforderte Mindestabstand
von 8 m eingehalten wird. |